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   OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91   

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https://dejure.org/1991,2896
OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91 (https://dejure.org/1991,2896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.1991 - 1 Ws 51/91 (https://dejure.org/1991,2896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 1 Ws 51/91 (https://dejure.org/1991,2896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halbstrafenaussetzung; Aktivitäten einer Strafverfolgungsbehörde; Verstrickung in die Tat

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 787
  • NStZ 1991, 301
  • StV 1991, 429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Dabei sind besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung nicht nur solche Milderungsgründe, die wegen ihres besonderen Gewichts "Ausnahmecharakter" haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (OLG München, NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23 ; a.A. noch OLG Düsseldorf, StV 1987, 353).

    Dabei können Tatsachen, die einzeln für sich nur durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung besonderer Umstände zuerkannt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - 1 Ws 531/90; vgl. auch StV 1989, 540, 541; OLG München, a.a.0.; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23, 24; Böhm, Anm. zu OLG Düsseldorf, StV 1987, 353, 354; Dreher-Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 57 Rdn. 9 f m.w.N.).

    Der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung als Ausformung des Gedankens der Generalprävention (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdn. 6, 6 a) steht vorliegend einer Halbstrafenaussetzung nicht entgegen (zur Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen im Rahmen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. OLG München NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf StV 1987, 353 mit Anmerkung von Böhm, a.a.O., 355 ff, der es für eher unwahrscheinlich hält, daß bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgenden Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts um ein Sechstel der Strafzeit (gegen über der Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB ) Bedenken aus generalpräventiver Sicht aufkommen könnten).

  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Dabei sind besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung nicht nur solche Milderungsgründe, die wegen ihres besonderen Gewichts "Ausnahmecharakter" haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (OLG München, NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23 ; a.A. noch OLG Düsseldorf, StV 1987, 353).

    Der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung als Ausformung des Gedankens der Generalprävention (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdn. 6, 6 a) steht vorliegend einer Halbstrafenaussetzung nicht entgegen (zur Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen im Rahmen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. OLG München NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf StV 1987, 353 mit Anmerkung von Böhm, a.a.O., 355 ff, der es für eher unwahrscheinlich hält, daß bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgenden Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts um ein Sechstel der Strafzeit (gegen über der Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB ) Bedenken aus generalpräventiver Sicht aufkommen könnten).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1987 - 3 Ws 718/87

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände für Halbstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Wird ein Täter durch solch intensive Bemühungen staatlicher Organe in Straftaten verstrickt, so kann diesem Umstand im Rahmen der gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Gesamtabwägung ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 328 mit Anmerkung von Krüger, a.a.O. 329; OLG Düsseldorf StV 1988, 160 ; OLG Saarbrücken StV 1990, 121 ).

    Denn zum einen betrifft der Umfang des Drogengeschäfts nur die Tatkomponente im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung, die dadurch an Bedeutung verlieren kann, daß allein in der Persönlichkeit und/oder in der Entwicklung des Verurteilten während des Vollzugs Umstände von einem derartigen Gewicht vorliegen können, daß gleichwohl eine bedingte Entlassung zum Halbstrafen-Zeitpunkt in Betracht kommt (vgl. hierzu OLG München StV 1988, 160 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1988 - 3 Ws 252/88

    Milderungsgründe; Strafaussetzung; Besondere Umstände

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Dabei sind besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung nicht nur solche Milderungsgründe, die wegen ihres besonderen Gewichts "Ausnahmecharakter" haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (OLG München, NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23 ; a.A. noch OLG Düsseldorf, StV 1987, 353).

    Dabei können Tatsachen, die einzeln für sich nur durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung besonderer Umstände zuerkannt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - 1 Ws 531/90; vgl. auch StV 1989, 540, 541; OLG München, a.a.0.; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23, 24; Böhm, Anm. zu OLG Düsseldorf, StV 1987, 353, 354; Dreher-Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 57 Rdn. 9 f m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1987 - 2 Ws 37/87

    Strafrestaussetzung; Halbverbüßung; Strafverfolgungsbehörde

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Wird ein Täter durch solch intensive Bemühungen staatlicher Organe in Straftaten verstrickt, so kann diesem Umstand im Rahmen der gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Gesamtabwägung ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 328 mit Anmerkung von Krüger, a.a.O. 329; OLG Düsseldorf StV 1988, 160 ; OLG Saarbrücken StV 1990, 121 ).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.1989 - 1 Ws 458/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Wird ein Täter durch solch intensive Bemühungen staatlicher Organe in Straftaten verstrickt, so kann diesem Umstand im Rahmen der gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Gesamtabwägung ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 328 mit Anmerkung von Krüger, a.a.O. 329; OLG Düsseldorf StV 1988, 160 ; OLG Saarbrücken StV 1990, 121 ).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1988 - 3 Ws 468/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91
    Ein "Verbrauch" dieser Gründe ist daher der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 214; OLG München a.a.O.).
  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws 411/98

    Strafaussetzung zur Bewährung: Halbstrafe bei Tatprovokation

    Zwar kann dem Umstand, daß ein Verurteilter durch intensive Bemühungen staatlicher Organe in den Rauschgifthandel verstrickt wird, im Rahmen der bei der Prüfung des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Gesamtwürdigung ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. OLG Koblenz NStZ 1991, 301 ; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 57 Rdn. 45).
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