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   OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98   

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https://dejure.org/2000,10245
OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2000 - 1 U 2081/98 (https://dejure.org/2000,10245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung; Bankgutschrift; Zahlungseinstellung; Konkurs

  • Judicialis

    KO § 30; ; KO § 30 Nr. 2; ; KO § 30 Nr. 1 (2. Altern.); ; KO § 37; ; HGB § 355; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Gutschriften der Bank nach Zahlungseinstellung - Konten des Gemeinschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Das hängt wiederum davon ab, ob die Überziehung vertraglich vereinbart worden ist, was im Ausnahmefall auch stillschweigend möglich wäre (BGH ZIP 1999, 1271, 1272).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so dass ein fälliger Anspruch erst dann entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (BGH NJW 1998, 1318, 1320 und WM 1985, 1437 m.w.N. sowie Staudinger, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 607 ff., Rnr. 290).
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Zahlungseinstellung i.S. des Konkursrechts liegt vor, wenn ein Gemeinschuldner wegen des Mangels an Zahlungsmitteln objektiv zahlungsunfähig ist und wenn - mindestens - für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar geworden ist, dass der spätere Gemeinschuldner eben wegen dieses voraussichtlich dauernden Mangels seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH NJW 1995, 2103, 2104; ZIP 1991, 1014 und 1984, 809, 810; Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., Rnr. 2 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 14/85

    Begriff des Reisegewerbes - Darlehensvermittlung im Reisegewerbe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Die Überziehung kann aber auch vertraglich vereinbart werden, so dass ein fälliger Anspruch erst dann entsteht, wenn die Bank gekündigt hat (BGH NJW 1998, 1318, 1320 und WM 1985, 1437 m.w.N. sowie Staudinger, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 607 ff., Rnr. 290).
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2000 - 1 U 2081/98
    Auch bei einem Kontokorrentkredit muss die Bank grundsätzlich jederzeit Rückzahlungen des Kunden entgegennehmen, eine inkongruente Deckung liegt dann also nicht vor (BGH WM 1978, 133).
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