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   OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12   

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OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12 (https://dejure.org/2012,21668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12 (https://dejure.org/2012,21668)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12 (https://dejure.org/2012,21668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 67d Abs 3 StGB, § 67f StGB
    Sicherungsverwahrung: Erledigung einer ersten Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Vollzug einer zweiten Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12
    Im Hinblick auf die im laufenden Maßregelvollzug ergangene Aussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 18. November 2011 greift die Staatsanwaltschaft nunmehr auf die bereits im Landeshauptarchiv abgelegt gewesenen Verfahrensakten zurück und beantragt, auf Grundlage des durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 eingefügten § 67d Abs. 3 StGB, mit dem die zehnjährige Höchstfrist entfallen ist, unter Berücksichtigung des zu dieser Vorschrift ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) Fortdauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen.

    a) Die Vorschrift ist verfassungswidrig (BVerfG, Urteil 2 BvR 2365/09 u.a. vom 4. Mai 2011, NJW 2011, 1931).

    Selbst die im genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2365/09 vom 4. Mai 2011 unter Nummer III. 2. Buchstabe b) des Tenors unter Fristsetzung bis zum 31. Dezember 2011 ausgesprochene Verpflichtung der zuständigen Gerichte, unverzüglich zu überprüfen, ob in den "Altfällen" die strengen Fortdauervoraussetzungen bei den betroffenen Untergebrachten gegeben sind (vgl. auch BGH a.a.O.), hat der Vollzugsbehörde keinen Anlass gegeben, eine Entscheidung zur Fortdauer der ersten Sicherungsverwahrung bei der Strafvollstreckungskammer zu beantragen.

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12
    Die Fortdauer darf nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Therapieunterbringungsgesetzes leidet (BVerfG a.a.O. Tenor Nummer III. 1. Buchst. a; BGH, Beschl. 5 StR 394/10 u.a. vom 23.05.2011, NJW 2011, 1981).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss 5 StR 451/11 vom 25.04.2012) sei eine Erledigungserklärung nach Art. 316e Abs. 3 EGStGB bereits dann ausgeschlossen, wenn sich auch nur eine der Anlass- oder Vortaten dem Katalog des § 66 StGB n.F. zuordnen lässt.
  • BVerfG, 08.06.2009 - 2 BvR 847/09

    Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf eines Straferlasses; Rechtstaatsprinzip

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12
    Konnte er auf ein Ende der Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren vertrauen, musste er erst Recht nicht damit rechnen, dass seine vertrauensgeschützte Rechtsposition noch zwölf Jahre nach Erreichen der Zehnjahresgrenze, wie von der Staatsanwaltschaft nunmehr beantragt, durch eine Fortdauerentscheidung wieder in Frage gestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. 2 BvR 847/09 vom 08.06.2009 Absatz-Nr. 18).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein beherrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung EGMR NJW 2012, 1707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 359; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12, juris; LG Marburg NStZ-RR 2009, 292).
  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

    Die erste Anordnung der Unterbringung ist nicht wegen der späteren Anordnung für erledigt zu erklären, da diese Rechtsfolge bei mehrfacher Anordnung einer Maßregel nur für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gesetzlich vorgesehen ist (§ 67f StGB) und eine analoge Anwendung ausscheidet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 2 Ws 386/12 - juris für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Eine analoge Anwendung auf die Maßregel der Sicherungsverwahrung kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz BeckRS 2012, 17596).
  • OLG Nürnberg, 13.01.2022 - Ws 1128/21

    Beschwerden gegen den festgestellten Prüfungstermin einer Sicherungsverwahrung

    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein herrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. dazu EGMR NJW 2012, 1707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 359; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12, juris; LG Marburg NStZ-RR 2009, 292).
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