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   OLG Koblenz, 29.09.2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06   

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https://dejure.org/2006,37278
OLG Koblenz, 29.09.2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06 (https://dejure.org/2006,37278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06 (https://dejure.org/2006,37278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06 (https://dejure.org/2006,37278)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06
    Mit Schriftsatz vom 20. April 2006 teilte der Verteidiger mit, er habe vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 12. November 2004 (2 StR 367/04) Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen und kündigte zugleich an, sein Mandant werde gegenüber Dr. B. von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06
    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00

    wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06
    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
  • OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04

    Haftprüfung, besondere

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06
    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
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