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OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsweg bei Anfechtung einer die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ablehnenden Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg bei Anfechtung einer die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ablehnenden Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier - 4 Ws GSTA 437/09
- LG Trier, 21.09.2009 - 9 StVK 182/09
- OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 190 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Gestattung oder Ablehnung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit seitens …
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 3 Ws 557/13
Tilgung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit - Rechtsweg und …
Die Ablehnung der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit ist nicht nach §§ 23ff. EGGVG, sondern im Verfahren nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO anfechtbar (OLG Karlsruhe Die Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11; OLG Koblenz BeckRS 2010, 06699; siehe auch BGHSt 54, 25, 28f.; HessStGH ESVGH 59, 6 - juris). - OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11
Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde
(Vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; BGHSt 54, 25 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220). - KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16
Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer …
Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).