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   OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09   

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https://dejure.org/2009,21713
OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09 (https://dejure.org/2009,21713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2 Ws 506/09 (https://dejure.org/2009,21713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 Ws 506/09 (https://dejure.org/2009,21713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg bei Anfechtung einer die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ablehnenden Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Anfechtung einer die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ablehnenden Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13

    Gestattung oder Ablehnung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit seitens

    Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 3 Ws 557/13

    Tilgung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit - Rechtsweg und

    Die Ablehnung der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit ist nicht nach §§ 23ff. EGGVG, sondern im Verfahren nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO anfechtbar (OLG Karlsruhe Die Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11; OLG Koblenz BeckRS 2010, 06699; siehe auch BGHSt 54, 25, 28f.; HessStGH ESVGH 59, 6 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11

    Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde

    (Vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; BGHSt 54, 25 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 220).
  • KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16

    Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).
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