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   OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16   

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https://dejure.org/2016,71272
OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16 (https://dejure.org/2016,71272)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2016 - 23 U 928/16 (https://dejure.org/2016,71272)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 23 U 928/16 (https://dejure.org/2016,71272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nutzungsvertrag über Dach- und Freiflächen zur Errichtung und zum Unterhalt von Photovoltaikanlagen

  • ra.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2008 (Az. XII ZR 69/06, von dem Kläger wohl versehentlich als Az. VII ZR 69/06 angegeben) bezieht, stützt dies nicht seine Argumentation.

    Im Gegenteil: Der Bundesgerichtshof führt vielmehr in dem genannten Urteil aus, dass die von den Mietern unterzeichnete Urkunde der Vermieterin ausgehändigt worden sei und die für die Vermieterin unterzeichnete und für die Mieter bestimmte Vertragsurkunde seinerseits von einem Zeugen als Mitmieter zu den Akten genommen worden sei (BGH, Urteil vom 07.05.2008 - Az. XII ZR 69/06 -, juris, Rn. 35).

    Ergänzend führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Schriftform nicht entgegen steht, dass eine der Urkunden nicht mehr auffindbar sei, da es für die Schriftform allein auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages ankomme (Urteil vom 07.05.2008 - Az. XII ZR 69/06 -, juris, Rn. 35).

  • LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14

    Entgeltliche Überlassung von Flächen zur Installation einer Photovoltaikanlage

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2016, Aktenzeichen 1 HK O 905/14, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.12.2015, Az. 1 HKO 905/14, wird abgeändert.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2016, Aktenzeichen 1 HK O 905/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es nicht darauf ankommt, in wessen Besitz eine Vertragsurkunde nach der Unterschrift verbleibt, bezieht sich entgegen der Ansicht des Klägers (nur) auf die Anfertigung einer von beiden Parteien unterschriebenen Urkunde, d.h. den Fall des § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, jedoch nicht auf die Vorgaben von § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 -, juris, Rn. 24).

    Eine Nachholung bzw. Heilung des Mangels der Form muss rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigung erfolgen (BGH, Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02 -, juris, Rn. 22).

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 193/90

    Kündbares Mietrecht bei Grundstücksnutzung zur Stromversorgung

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Mietzins kann auch in einer einmaligen Zahlung bestehen (BGH, Urteil vom 20.02.1992 - Az. III ZR 193/90 -, Rn. 9, juris).

    So hat auch der Bundesgerichtshof eine Vereinbarung, auf einem fremden Grundstück zwei Starkstromleitungen zu errichten und zu unterhalten, als Mietvertrag qualifiziert (BGH, Urteil vom 20.02.1992 - Az. III ZR 193/90 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Der vorliegende Fall der Errichtung und des Betriebs einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstück ist entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht mit der Verwertung von Abbildern der Gebäude und Gärten auf dem Grundstück (BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 45/10 -, Rn. 15, juris) vergleichbar.
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Auch geht sein Hinweis in der Gegenerklärung (S. 8, Bl. 367 d.A.) auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2015 fehl, da in dem dort entschiedenen Fall - im Gegensatz zu der vorliegenden Konstellation - eine von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertragsurkunde vorlag und damit die für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses genügende "äußere Form" des Mietvertrags gewahrt war (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2015 - XII ZR 98/13 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Während eine Aushändigung einer Vertragsurkunde, die die handschriftliche Unterschrift beider Parteien trägt, an die andere Partei nicht erforderlich ist (so im Fall des - hier nicht einschlägigen - § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1999 - XII ZR 55/97 - ZIP 1999, 1311, 1312) ist für den Fall mehrerer gleichlautender Vertragsurkunden ausweislich des eindeutigen Wortlautes von § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich, dass "die für die andere Partei bestimmte Urkunde" unterzeichnet wird.
  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 156/86

    Widerspruch gegen Verlängerung des Mietverhältnisses durch außerordentliche

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Soweit der Kläger in der Gegenerklärung (S. 17, Bl. 376 d.A.) auf die Fortsetzung des Gebrauchs des Grundstücks und § 545 BGB hinweist, stellt die Bezugnahme in der fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Streitverkündeten K. vom 04.10.2012 (Anlage K3) auf eine vollumfängliche und unwiderbringliche Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses eine konkludente Erklärung, die Fortsetzung des Vertrages nach Ende der Mietzeit abzulehnen, dar (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1987 - VIII ZR 156/86 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03

    Zur Erfüllung der gesetzlichen Schriftform des § 566 a.F. BGB durch eine

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Landgericht zutreffend unter Verweis auf das Oberlandesgericht Düsseldorf (NZM 2004, 143) festgestellt, dass eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunde - wie vorliegend - die gesetzliche Schriftform nicht erfüllt.
  • LG Heilbronn, 03.03.2014 - 1 T 20/14

    Photovoltaikanlage ist weder Grundstücksbestandteil noch -zubehör!

    Auszug aus OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16
    Weitere gerichtliche Entscheidungen sprechen - ebenfalls ohne nähere Begründung - von Vermietung (LG Heilbronn, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 T 20/14 -, Rn. 5, juris) bzw. lassen die Einordnung Miet-/Pachtvertrag offen (so für Windkraftanlagen Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.02.2010 - 3 U 112/09 -, Rn. 20ff, juris).
  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07

    Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11

    Pacht- und Gestattungsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage auf Grund einer

  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZB 51/80

    Feriensache - Miete - Pacht - Abgrenzung von Miete und Pacht

  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 6/87

    Bewertung eines Pachtrechts

  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 3 U 112/09

    Nutzungsvertrag: Räumungs- und Herausgabeanspruch auf Grund fristloser Kündigung

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