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OLG München, 29.03.2012 - 34 Sch 45/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut des Süddeutschen Familienschiedsgerichts, welcher Unterhaltsansprüche betrifft.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unterhaltsansprüche geregelt durch Schiedsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 29.03.2012 - 34 Sch 45/11
- OLG München, 16.07.2012 - 34 Sch 45/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1962
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95
Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der …
Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 34 Sch 45/11
(1) Nicht schiedsfähig sind Ehe- und Abstammungs-(Kindschafts-)sachen (§§ 121, 169 FamFG; §§ 606, 640 Abs. 2 ZPO a.F.; siehe BGHZ 132, 278/283). - BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85
Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 34 Sch 45/11
Hingegen sind Unterhaltssachen, sowohl Ansprüche auf Trennungs- wie auf nachehelichen Unterhalt, grundsätzlich als schiedsfähig anzusehen (DNotI-Report 2005, 169/170; Schumacher FamRZ 2004, 1677/1678, insbes. 1682 f.; Huber SchiedsVZ 2004, 280/281; siehe auch BGHZ 99, 143/149 f.).