Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Vergütungsanspruch, Aufrechnung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde eines Pflichtverteidigers gegen die Zurückweisung des Antrags auf Kostenfestsetzung; Aufrechnung der Staatskasse gegen den Kostenerstattungsanspruch des Verurteilten; Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den Verteidiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde eines Pflichtverteidigers gegen die Zurückweisung des Antrags auf Kostenfestsetzung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Beitreibung der Rechtsanwaltskosten durch Pflichtverteidiger möglich
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 19.03.2014 - StVK 49/97
- OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Papierfundstellen
- Rpfleger 2014, 694
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Sie muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347, 357 = NJW 1991, 413 Rdn. 25 nach juris). - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Deren Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (…BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015, Rdn. 13 nach juris; BVerfGE 68, 237 = NJW 1985, 727, Rdn. 42 nach juris;… OLG Bamberg StraFo 2009, 350 Rdn. 18 nach juris). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Deren Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015, Rdn. 13 nach juris;… BVerfGE 68, 237 = NJW 1985, 727, Rdn. 42 nach juris;… OLG Bamberg StraFo 2009, 350 Rdn. 18 nach juris).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Danach darf der unbemittelten Partei die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 63, 380, 394 f. = NJW 1983, 1599 Rdn. 40 nach juris). - BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02
Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2003, 763 Rdn. 9 nach juris), wonach gemäß § 464 b Satz 3 StPO auf das Verfahren (§§ 103 ff. ZPO) und die Vollstreckung (§§ 794 ff. ZPO) der Kostenfestsetzung die Vorschriften der Zivilprozessordnung lediglich insoweit Anwendung finden, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen. - OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers: Ersatz der auf die …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Deren Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (…BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015, Rdn. 13 nach juris;… BVerfGE 68, 237 = NJW 1985, 727, Rdn. 42 nach juris; OLG Bamberg StraFo 2009, 350 Rdn. 18 nach juris). - OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Für die Entscheidung ist somit nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris). - OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12
Über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14
Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO und nicht die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung anwendbar (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm, AGS 2013, 254 Rdn. 15 nach juris m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14
Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des …
Die Strafvollstreckungskammer hat nach Anhörung des Bezirksrevisors und Stellungnahme der Antragstellerin mit Beschluss der Rechtspflegerin vom 10.07.2014 den Antrag der Verteidigerin auf Festsetzung notwendiger Auslagen im eigenen Namen gegen die Staatskasse unter Hinweis auf die in anderer Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 20.05.2014 (2 Ws 225/14) zurückgewiesen. - LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2024 - 12 Qs 80/23
Ansatz der Mittelgebühr nach Nr. 4124 RVG VV für den Verteidiger trotz Rücknahme …
Der Antrag zielt dabei im Ergebnis auf die Wahlverteidigergebühren, die er nach § 52 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 RVG von seinem Mandanten beanspruchen kann, sofern dem Mandanten seinerseits ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 Ws 225/14, juris Rn. 20 f. m.w.N.). - OLG Stuttgart, 04.07.2018 - 4 Ws 147/18
Kostenentscheidung bei Freispruch durch das nach Berufung und Zurückverweisung …
Vorliegend hat sich der Beschwerdeführer den dem ehemaligen Angeklagten gegen die Staatskasse zustehenden Kosten- und Auslagenersatzanspruch wirksam abtreten lassen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14 -, juris Rn. 20;… Gieg in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 464b, beckonline Rn. 3). - OLG Koblenz, 16.06.2018 - 1 Ws 550/16
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Erledigterklärung einer …
Nach Abtretung der Gebührenforderung durch den Untergebrachten ist er zur Geltendmachung der Forderung auch im eigenen Namen berechtigt (vgl. OLG Nürnberg RPfleger 2014, 694).