Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1587a Abs 1 BGB, § 1587a Abs 3 Nr 2 BGB, § 1 VersorgAusglHärteG
Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Durchführung des Versorgungsausgleichs beim Ausgleich von Anwartschaften aus einem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung einer betrieblichen Zusatzversorgung beim kommunalen Versicherungsverband im Versorgungsausgleich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandung einer betrieblichen Zusatzversorgung bei dem kommunalen Versicherungsverband im Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 12.02.2009 - 4 F 282/07
- OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Eine Erhöhung des Tabellenwertes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 BarwertVO um 50 % war geboten, da der ab Leistungsbeginn um jährlich 1 % steigende Wert der Versorgung, wie für eine Erhöhung nach jener Vorschrift vonnöten, mittlerweile in gleicher Weise steigt wie der Wert einer volldynamischen Versorgung (so im Ergebnis BGH , FamRZ 2004, 1474 - 1476 für die insoweit vergleichbare Zusatzversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der VBL ). - BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers ( BGH , NJW 1981, 1274). - BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85
Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Denn zusätzliche, quasi negative Voraussetzung für die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist stets, dass dieser sich nicht durch die Heranziehung einer Ausgleichsform des § 3 b VAHRG vermeiden lässt (so bereits BGH , NJW-RR 1988, 1090 = MDR 1988, 943). - OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96
Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305;… Philippi , in: Zöller , ZPO, 27. Aufl., 2009, § 621 e Rdnr. 22). - BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 30/84
Einbeziehung von Versorgungsanrechten gegen die Berliner Verkehrsbetriebe in den …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Da eine an sich nach der Hierarchie der Ausgleichsformen vorrangige Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG im konkreten Fall daran scheitert, dass diese laut Satzung des KVV nicht vorgesehen ist (Bl. 22 UA-VA), und sich das auszugleichende Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger richtet - entscheidend ist dabei ausschließlich die Rechtsform des Versorgungsträgers und nicht das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherten ( BGH , FamRZ 1984, S. 1212, FamRZ 1986, S. 344) - gelten nach § 1 Abs. 3 VAHRG die Vorschriften über den Ausgleich von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das heißt die Regelung des § 1587 b Abs. 2 BGB a. F. sinngemäß.