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OLG Naumburg, 14.12.2009 - 8 UF 213/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Verfahren der Genehmigung der vorläufigen Unterbringung eines Minderjährigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1631b; FamFG § 167 Abs. 4
Anforderungen an das Verfahren der Genehmigung der vorläufigen Unterbringung eines Minderjährigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Merseburg, 01.12.2009 - 2 F 458/09
- OLG Naumburg, 14.12.2009 - 8 UF 213/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1516
- FamRZ 2010, 1919
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 19.07.2012 - 3 UF 149/12
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Genehmigung der Unterbringung eines …
Bei Gefahr im Verzug kann vor Erlass der einstweiligen Anordnung ausnahmsweise von der persönlichen Anhörung der Eltern abgesehen werden, die dann unverzüglich nachzuholen ist (anderer Ansicht OLG Naumburg, 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen -, 14. Dezember 2009, 8 UF 213/09, FamRZ 2010, 1919, wonach auch bei Gefahr im Verzug die vorherige persönliche Anhörung der Kindeseltern zwingend erforderlich ist).(Rn.4).Soweit es die persönliche Anhörung anbelangt, teilt der Senat mithin die Auffassung des 8. Senats des Hauses (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2010, 1919).