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   OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00   

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https://dejure.org/2001,1583
OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00 (https://dejure.org/2001,1583)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00 (https://dejure.org/2001,1583)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 2001 - 1 Verg 11/00 (https://dejure.org/2001,1583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebots von einem Vergabeverfahren wegen einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot; Ausschreibung der Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen; Zulässigkeit einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede in einem ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverbot als wettbewerbsbeschränkende Abrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 579
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Die Abgrenzung gleichwohl zulässiger Wettbewerbsverbote in Austausch-, insbesondere Unternehmenskaufverträgen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden wurde seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.10.1976 (BGHZ 68, 6, 9 f. = WuW/E BGH 1458, 1461 - "Fertigbeton") zunehmend danach vorgenommen, ob das vereinbarte Wettbewerbsverbot notwendiger Bestandteil des Austauschvertrages, d.h. zur Sicherung des - wettbewerbsneutralen - Hauptzweckes des Vertrages erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 2324, 2326 f. = WuW/E BGH 3115 ff. - ausdrücklich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; Immenga aaO., § 1 Rn. 164, 368 bis 370 mwN.; Bechthold aaO., § 1 Rn. 19 ff. [20, 23]; jeweils mwN.; Huber/Baums aaO., § 1 Rn. 426 bis 431, 557 bis 567 mit ausführlicher Darstellung der Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur u. mwN.).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Bei der Beurteilung der angemessenen Dauer eines Wettbewerbsverbotes in einem Unternehmenskaufvertrag ist zu berücksichtigen, inwieweit sich die geschäftlichen Beziehungen des Veräußerers verfestigt hatten und wie viel Zeit der Erwerber benötigt, um das übernommene Geschäft in eigener Hand zu konsolidieren (vgl. BGH NJW 1982, 2000 f. = WuW/E BGH 1898 ff. - "Holzpaneele").
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Die Regelung in § 107 Abs. 2 S. 2 GWB , wonach der Antragsteller für den Nachweis seiner Antragsbefugnis darzulegen hat, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, normiert für das Nachprüfungsverfahren die Zulässigkeitsvoraussetzung des rechtlichen Interesses an der Nachprüfung und damit das (für Rechtsschutzverfahren allgemein geltende) Erfordernis der Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 - Verg 2/99 -, Umdruck S. 3; BayObLG Beschluss vom 12.04.2000 - Verg 1/00 -, Umdruck S. 23; Portz aaO., § 107 Rn. 24).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Die Regelung in § 107 Abs. 2 S. 2 GWB , wonach der Antragsteller für den Nachweis seiner Antragsbefugnis darzulegen hat, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, normiert für das Nachprüfungsverfahren die Zulässigkeitsvoraussetzung des rechtlichen Interesses an der Nachprüfung und damit das (für Rechtsschutzverfahren allgemein geltende) Erfordernis der Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 - Verg 2/99 -, Umdruck S. 3; BayObLG Beschluss vom 12.04.2000 - Verg 1/00 -, Umdruck S. 23; Portz aaO., § 107 Rn. 24).
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Die Abgrenzung gleichwohl zulässiger Wettbewerbsverbote in Austausch-, insbesondere Unternehmenskaufverträgen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden wurde seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.10.1976 (BGHZ 68, 6, 9 f. = WuW/E BGH 1458, 1461 - "Fertigbeton") zunehmend danach vorgenommen, ob das vereinbarte Wettbewerbsverbot notwendiger Bestandteil des Austauschvertrages, d.h. zur Sicherung des - wettbewerbsneutralen - Hauptzweckes des Vertrages erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 2324, 2326 f. = WuW/E BGH 3115 ff. - ausdrücklich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; Immenga aaO., § 1 Rn. 164, 368 bis 370 mwN.; Bechthold aaO., § 1 Rn. 19 ff. [20, 23]; jeweils mwN.; Huber/Baums aaO., § 1 Rn. 426 bis 431, 557 bis 567 mit ausführlicher Darstellung der Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur u. mwN.).
  • BayObLG, 24.10.2000 - Verg 6/00

    Änderungsvorschläge im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
    Für den hier vorliegenden Fall bestand jedenfalls eine Entscheidungsbefugnis für die Vergabekammer, und zwar unabhängig davon, ob man hierfür auf einen unmittelbaren Zusammenhang zum Rechtsschutzziel der Beteiligten zu 1) - u.a. Ausschluss der Beteiligten zu 3) - (vgl. Reidt aaO. § 114 Rn. 13) oder darauf abstellte, ob eine Präklusionswirkung iSv. § 107 Abs. 3 GWB (noch) nicht eingetreten sein kann besteht (vgl. BayObLG BauR 2001, 92 ff.; Braun NZBau 2000, 320, 322; Bechthold, Komm. z. GWB , 2. Aufl. 1999, § 114 Rn. 1).
  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Hierfür genügt im Rahmen der Zulässigkeit eine in sich schlüssige und nachvollziehbare Darlegung der Möglichkeit einer Beeinträchtigung der eigenen Chancen auf den Zuschlag zu verlangen (OLG Naumburg, NZBau 2001, S. 579, 580; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2005, 6 Verg 5/05, juris Tz. 22 ff).
  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

    Soweit im Rahmen der vergabenachprüfungsrechtlichen Antragsbefugnis - also auf Zulässigkeitsebene - auf den Begriff der "Schlüssigkeit" rekurriert wird (etwa bei jurisPK-Vergaberecht/Summa, 05. Aufl. 2016 [Stand: 21.06.2021], GWB § 160 Rn. 95; BeckOK Vergaberecht/Gabriel/Mertens, 20. Edition [Stand: 31.10.2020], GWB § 160 Rn. 116; aus der Rechtsprechung etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00, NZBau 2001, 579 [Juris; Tz. 45]), ist damit aber ein weiterer - untechnischer - Begriff gemeint, ähnlich etwa dem heute herrschenden Möglichkeitsbegriff im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. Ziekow/Völlink/Dicks, Vergaberecht, 04. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 6).

    Unzulässig ist der Antrag erst, wenn auch die rechtliche Wertung, die sich an den vom Antragsteller vorgetragenen Lebenssachverhalt anschließt, evident ausfällt, also mehr oder minder "auf erste Sicht" klar - und nicht erst im Ergebnis näherer rechtlicher Prüfung "sicher" - ist, dass dem Antrag materiell kein Erfolg beschieden sein kann, weil - namentlich - ein Schadenseintritt aus jedem denkbaren Betrachtungswinkel ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597 = NZBau 2004, 564 [Juris; Tz. 27 f.]; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, WRP 2006, 1523 [Juris; Tz. 31 f.]; BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - X ZB 8/09, VergabeR 2010, 210 = NZBau 2010, 124 [Juris; Tz. 32]; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00, NZBau 2001, 579 [Juris; Tz. 45]; Ziekow/Völlink/Dicks, Vergaberecht, 04. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 22; jurisPK-Vergaberecht/Summa, 05. Aufl. 2016 [Stand: 21.06.2021], GWB § 160 Rn. 96).

  • OLG Jena, 17.03.2003 - 6 Verg 2/03

    Antragsbefugnis; Angebotsveränderung; Rechtsschutz, einstweiliger

    Er sieht sich jedoch an einer solchen Entscheidung dadurch gehindert, dass das OLG Naumburg in einem Beschluss v. 15.03.2001 (NZBau 2001, 579) die Frage bejaht hat, so dass letztlich gem. § 124 Abs. 2 S. 1 GWB der Bundesgerichtshof entscheidet, ob ungeachtet der fehlenden Antragsbefugnis die Zuschlagsabsicht der Vergabeprüfung unterzogen ist und ob hier die Angebotsbewertung an einem auch dem Angebot der Beigeladenen anhaftenden Mangel scheitert.

    Wie bereits im Beschluss vom 30.05.2002 ausgeführt, hat das OLG Naumburg in einem Beschuss vom 15.03.2001 (NZBau 2001, 579) eine hiervon abweichende Meinung vertreten.

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