Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Rückabwicklung von Darlehnsverträgen zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages ausschlaggebend für das Vorliegen einer Haustürsituation; Wirksamkeit des Rücktritts ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; AGBG § 10 Nr. 3; BGB § 779
Wirksamkeit eines Rücktrittsvorbehaltes im Rahmen eines Vergleichsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.06.2005 - 4 O 628/04
- OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es aber für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages und nicht auf diejenige des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung an (s. BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2003, 1064, 1065).Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.).
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83
Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Der Vergleichsvertrag im Übrigen bliebe hingegen gemäß § 6 Abs. 1 AGBG wirksam, und die Klägern könnten auch nicht - wie sie im Prozess gemeint haben - ihrerseits ein gleiches Rücktrittsrecht für sich beanspruchen (s. BGH NJW 1985, 855, 857 u. 2271, 2272). - BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (s. BGH WM 2003, 919, 920 f. und 1370, 1372).
- BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01
Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Vielmehr besteht grundsätzlich das alte Rechtsverhältnis unverändert fort, sofern von den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde (st. Rspr., etwa BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
a) In diesem Zusammenhang machen die Kläger insbesondere geltend, dass den Parteien bei Abschluss des Vergleichsvertrages noch nicht die - erst mit Urteil vom 28.09.2000 (BGHZ 145, 265 ff.) begründete - Rechtsprechung des BGH zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bekannt gewesen sein konnte. - BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04
Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Vielmehr besteht grundsätzlich das alte Rechtsverhältnis unverändert fort, sofern von den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde (st. Rspr., etwa BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427). - BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Das führt nicht zur Anwendung des § 779 BGB (so BGH NJW 2000, 2497, 2498). - BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02
Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es aber für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages und nicht auf diejenige des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung an (s. BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2003, 1064, 1065). - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge