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   OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05   

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OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05 (https://dejure.org/2005,12992)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.11.2005 - 2 W 37/05 (https://dejure.org/2005,12992)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. November 2005 - 2 W 37/05 (https://dejure.org/2005,12992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Rückabwicklung von Darlehnsverträgen zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages ausschlaggebend für das Vorliegen einer Haustürsituation; Wirksamkeit des Rücktritts ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 10 Nr. 3; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; AGBG § 10 Nr. 3; BGB § 779
    Wirksamkeit eines Rücktrittsvorbehaltes im Rahmen eines Vergleichsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es aber für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages und nicht auf diejenige des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung an (s. BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2003, 1064, 1065).

    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Der Vergleichsvertrag im Übrigen bliebe hingegen gemäß § 6 Abs. 1 AGBG wirksam, und die Klägern könnten auch nicht - wie sie im Prozess gemeint haben - ihrerseits ein gleiches Rücktrittsrecht für sich beanspruchen (s. BGH NJW 1985, 855, 857 u. 2271, 2272).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (s. BGH WM 2003, 919, 920 f. und 1370, 1372).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Vielmehr besteht grundsätzlich das alte Rechtsverhältnis unverändert fort, sofern von den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde (st. Rspr., etwa BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    a) In diesem Zusammenhang machen die Kläger insbesondere geltend, dass den Parteien bei Abschluss des Vergleichsvertrages noch nicht die - erst mit Urteil vom 28.09.2000 (BGHZ 145, 265 ff.) begründete - Rechtsprechung des BGH zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bekannt gewesen sein konnte.
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr., zuletzt BGH ZIP 2005, 1361, 1363; BGH ZIP 2005, 1357, 1358; BGH ZIP 2005, 69, 72, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Vielmehr besteht grundsätzlich das alte Rechtsverhältnis unverändert fort, sofern von den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde (st. Rspr., etwa BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97

    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Das führt nicht zur Anwendung des § 779 BGB (so BGH NJW 2000, 2497, 2498).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es aber für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages und nicht auf diejenige des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung an (s. BGH WM 2005, 127, 132; BGH WM 2003, 1064, 1065).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

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