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   OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11   

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OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,9334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.07.2011 - 2 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,9334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 2 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,9334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO, § 107 Abs 2 GWB, § 66 Abs 1 GKG, § 15a Abs 2 RVG
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Vertretung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft durch zwei Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Aufwendungen für zwei Hauptverfahrensbevollmächtigte einer Bietergemeinschaft

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung: Bei BIEGE nur für einen Rechtsanwalt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Kosten für mehrere Rechtsanwälte bei einer Bietergemeinschaft (IBR 2012, 1400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 697
  • VergabeR 2012, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Die Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis und beherrscht als Ausfluss von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (vgl. nur BGH, Beschluss v. 02.05.2007, XII ZB 156/06 - NJW 2007, 2257, hier zitiert nach juris, Tz. 12 f. , m.w.N.).

    Daher ist es anerkannt, das selbst mehrere, als Prozesspartei selbständige Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis fehlt, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.05.2007, a.a.O., Beschluss v. 05.01.2004, II ZB 22/02 - RPfl 2004, 316; OLG Naumburg, Beschluss v. 27.01.2005, 12 W 120/04 - RPfl 2005, 482 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.08.2010, 14 W 420/10 - JurBüro 2010, 599, hier alle zitiert nach juris ).

  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 97/09

    Kostenerstattungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für 2

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Die zeitgleiche Beauftragung mehrerer Anwälte als Hauptbevollmächtigte durch eine Partei wird allerdings grundsätzlich nicht als notwendig i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO angesehen (vgl. Nachweise in: BGH, Beschluss v. 27.01.2011, III ZB 97/09 - RPfl 2011, 348, hier zitiert nach juris, Tz. 8 ).

    Insoweit ist die Konstellation durchaus vergleichbar mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Vertretung einer Gebietskörperschaft durch zwei jeweils unabhängige Verfassungsorgane, die gleichwohl nicht zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für zwei Hauptprozessbevollmächtigte führt (vgl. BGH, Beschluss v. 27.01.2011, III ZB 97/09 - RPfl 2011, 348, zitiert nach juris ).

  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Daher ist es anerkannt, das selbst mehrere, als Prozesspartei selbständige Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis fehlt, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.05.2007, a.a.O., Beschluss v. 05.01.2004, II ZB 22/02 - RPfl 2004, 316; OLG Naumburg, Beschluss v. 27.01.2005, 12 W 120/04 - RPfl 2005, 482 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.08.2010, 14 W 420/10 - JurBüro 2010, 599, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 420/10

    Umfang der Erstattung von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Daher ist es anerkannt, das selbst mehrere, als Prozesspartei selbständige Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis fehlt, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.05.2007, a.a.O., Beschluss v. 05.01.2004, II ZB 22/02 - RPfl 2004, 316; OLG Naumburg, Beschluss v. 27.01.2005, 12 W 120/04 - RPfl 2005, 482 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.08.2010, 14 W 420/10 - JurBüro 2010, 599, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04

    Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren bei jeweils getrennter Hinzuziehung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Daher ist es anerkannt, das selbst mehrere, als Prozesspartei selbständige Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis fehlt, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.05.2007, a.a.O., Beschluss v. 05.01.2004, II ZB 22/02 - RPfl 2004, 316; OLG Naumburg, Beschluss v. 27.01.2005, 12 W 120/04 - RPfl 2005, 482 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.08.2010, 14 W 420/10 - JurBüro 2010, 599, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05

    Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Dieser Umstand ist in der vergaberechtlichen Kostenrechtsprechung seit jeher Anlass für die Versagung einer Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO bzw. nach VV Nr. 1008 RVG (vgl. nur Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2000, 6 Verg 6/00 - JurBüro 2001, 208; OLG München, Beschluss v. 29.06.2005, Verg 10/05 - RPfl 2005, 572; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Dieser Umstand ist in der vergaberechtlichen Kostenrechtsprechung seit jeher Anlass für die Versagung einer Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO bzw. nach VV Nr. 1008 RVG (vgl. nur Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2000, 6 Verg 6/00 - JurBüro 2001, 208; OLG München, Beschluss v. 29.06.2005, Verg 10/05 - RPfl 2005, 572; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Naumburg, 26.07.2010 - 2 W 67/10

    Patentanwaltliche Honorarklage - Rechtsanwaltsvergütung: Honorarklage eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    dd) Es ist auch nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass ausnahmsweise deshalb zwei Rechtsanwälte tätig werden mussten, weil eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung die Beauftragung zweier unterschiedlich spezialisierter Anwälte erfordert hätte ( für das Nebeneinander von Prozess- und Patentanwalt vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 26.07.2010, 2 W 67/10 ).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

    Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
    Dieser Umstand ist in der vergaberechtlichen Kostenrechtsprechung seit jeher Anlass für die Versagung einer Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO bzw. nach VV Nr. 1008 RVG (vgl. nur Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2000, 6 Verg 6/00 - JurBüro 2001, 208; OLG München, Beschluss v. 29.06.2005, Verg 10/05 - RPfl 2005, 572; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • VK Berlin, 13.03.2020 - VK-B1-36/19

    Wertungskriterien müssen vor Öffnung der Angebote feststehen!

    Denn eine Notwendigkeit, im vorliegenden Verfahren zwei Verfahrensbevollmächtigte hinzuzuziehen, ist weder dargetan noch erkennbar (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 2 Verg 9/11, BeckRS 2011, 21712).
  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

    Mehrvertretungsgebühr - Anwaltskosten im vergaberechtlichen

    Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2006, VII-Verg 79/04, sowie Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, jeweils m.w.N. - für die Auftraggebergemeinschaft ; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.03.2002, 1 Verg 7/01; Beschluss v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 m.w.N. - für eine Bietergemeinschaft ).
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