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   OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93   

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https://dejure.org/1993,2696
OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.11.1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. November 1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent

Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Denn nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Auffassung in der Literatur ist allein die Haltereigenschaft des Angeklagten kein hinreichendes Beweisanzeichen dafür, daß er das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat (BGHSt 25, 365 ; KK/Hürxthal, StPO ; 3. Aufl. § 261 Rdn. 48; LR-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 49 m.w.N.; SK- StPO /Schlüchter § 261 Rdn. 62).

    Die Strafkammer wird daher in der neuen Hauptverhandlung vorsorglich über die bloße Haltereigenschaft hinausgehende weitere Umstände, die dafür sprechen, daß der Angeklagte zur Tatzeit Fahrer des BMW-Fahrzeugs war, zu erörtern haben (vgl. BGHSt 25, 365 ff).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Celle, 14.07.1987 - 3 Ss 256/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1990 - 2 Ss 288/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
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