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OLG Oldenburg, 04.02.2019 - 2 Ss (OWi) 33/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Entbindung vom persönlichen Erscheinen auch für Fortsetzungstermin
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Fahrer auf Messfoto nicht erkennbar: Rüge der Nichtentbindung des Betroffenen muss dennoch genaue Beweislage enthalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPo § 344
Entbindung vom persönlichen Erscheinen auch für Fortsetzungstermin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03
Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2019 - 2 Ss OWi 33/19
Soweit ein Betroffener rügt, dass einem -hier vom Betroffenen erneut gestellten- Entbindungsantrag nicht stattgegeben worden sei, bedarf es im Rahmen einer solchen Rüge der genauen Darlegung der Einzelumstände, so zum Beispiel aus welchen Gründen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptforderung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war (vergleiche Thüringer OLG, VRS 106, 299 ; OLG Hamm, VRS 113. Bd., 439;… Göhler-Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 74 Rn. 48 b). - OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05
Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2019 - 2 Ss OWi 33/19
Grundsätzlich ist es so, dass eine Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Haupthandlung auch für einen Fortsetzungstermin gilt (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006, 2 SsOWi 612/05, juris; Kammergericht Beschluss vom 9.1.2012, 3 Ws (B) 662/11, juris; Thüringer Oberlandesgericht, VRS 117. Bd., 342). - KG, 09.01.2012 - 3 Ws (B) 662/11
Fortwirkung der Entbindung von der Präsenzpflicht bei Unterbrechung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2019 - 2 Ss OWi 33/19
Grundsätzlich ist es so, dass eine Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Haupthandlung auch für einen Fortsetzungstermin gilt (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006, 2 SsOWi 612/05, juris; Kammergericht Beschluss vom 9.1.2012, 3 Ws (B) 662/11, juris; Thüringer Oberlandesgericht, VRS 117. Bd., 342).