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   OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94   

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https://dejure.org/1994,5884
OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,5884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,5884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 5 U 22/94 (https://dejure.org/1994,5884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254
    Sturz eines Fußgängers am Absatz vor einem Gehweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Privatgrundstück; Öffentlicher Gehweg; Niveauunterschiede im Übergangsbereich; Sicherungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privatgrundstück; Öffentlicher Gehweg; Niveauunterschiede im Übergangsbereich; Sicherungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 779
  • VersR 1995, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1986 - 18 U 141/85

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaulastträger; Fahrbahn; Seitenstreifen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94
    Das gilt im Hausbereich innen (Fahrstuhlboden- Geschoßboden: 20 cm, OLG Hamm, VersR 1978, 64), außerhalb (Fahrbahn - Seitenstreifen, OLG Düsseldorf, VersR 1986, 397; Fahrbahn - Gehweg, OLG Hamm, VersR 1984, 948) und auch im Übergangsbereich zwischen verschiedenen Personenkreisen vorbehaltenen Räumlichkeiten wie beim Zugang vom Kunden- zum Personalbereich in Geschäftshäusern, bei dem für den angepaßten Kundenstrom sichtbare Stufen zulässig sind, ohne daß darauf besonders hinzuweisen ist (OLG München, VersR 1965, 1036).
  • OLG Hamm, 10.05.1983 - 9 U 297/82
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94
    Das gilt im Hausbereich innen (Fahrstuhlboden- Geschoßboden: 20 cm, OLG Hamm, VersR 1978, 64), außerhalb (Fahrbahn - Seitenstreifen, OLG Düsseldorf, VersR 1986, 397; Fahrbahn - Gehweg, OLG Hamm, VersR 1984, 948) und auch im Übergangsbereich zwischen verschiedenen Personenkreisen vorbehaltenen Räumlichkeiten wie beim Zugang vom Kunden- zum Personalbereich in Geschäftshäusern, bei dem für den angepaßten Kundenstrom sichtbare Stufen zulässig sind, ohne daß darauf besonders hinzuweisen ist (OLG München, VersR 1965, 1036).
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