Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 254
Sturz eines Fußgängers am Absatz vor einem Gehweg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Privatgrundstück; Öffentlicher Gehweg; Niveauunterschiede im Übergangsbereich; Sicherungspflichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Privatgrundstück; Öffentlicher Gehweg; Niveauunterschiede im Übergangsbereich; Sicherungspflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht bei Niveauunterschieden im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg
Papierfundstellen
- MDR 1994, 779
- VersR 1995, 599
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 09.01.1986 - 18 U 141/85
Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaulastträger; Fahrbahn; Seitenstreifen; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94
Das gilt im Hausbereich innen (Fahrstuhlboden- Geschoßboden: 20 cm, OLG Hamm, VersR 1978, 64), außerhalb (Fahrbahn - Seitenstreifen, OLG Düsseldorf, VersR 1986, 397; Fahrbahn - Gehweg, OLG Hamm, VersR 1984, 948) und auch im Übergangsbereich zwischen verschiedenen Personenkreisen vorbehaltenen Räumlichkeiten wie beim Zugang vom Kunden- zum Personalbereich in Geschäftshäusern, bei dem für den angepaßten Kundenstrom sichtbare Stufen zulässig sind, ohne daß darauf besonders hinzuweisen ist (OLG München, VersR 1965, 1036). - OLG Hamm, 10.05.1983 - 9 U 297/82
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.1994 - 5 U 22/94
Das gilt im Hausbereich innen (Fahrstuhlboden- Geschoßboden: 20 cm, OLG Hamm, VersR 1978, 64), außerhalb (Fahrbahn - Seitenstreifen, OLG Düsseldorf, VersR 1986, 397; Fahrbahn - Gehweg, OLG Hamm, VersR 1984, 948) und auch im Übergangsbereich zwischen verschiedenen Personenkreisen vorbehaltenen Räumlichkeiten wie beim Zugang vom Kunden- zum Personalbereich in Geschäftshäusern, bei dem für den angepaßten Kundenstrom sichtbare Stufen zulässig sind, ohne daß darauf besonders hinzuweisen ist (OLG München, VersR 1965, 1036).