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   OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08   

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https://dejure.org/2008,6619
OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 5 U 96/08 (https://dejure.org/2008,6619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Pflicht eines Versicherungsagenten zur Nachfrage bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages beim Durchgehen der Fragen zur Gesundheit

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Der Agent ist bei einem vom VN angegebenen leichten Druck im Kopfbereich bei gleichzeitig verneinter Arztkonsultation nicht zu Rückfragen verpflichtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1
    Ausfüllen der Gesundheitsfragen durch den Agenten des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages beim Durchgehen der Fragen zur Gesundheit

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 13 O 188/08
  • OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1341
  • VersR 2008, 1341 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Führen die Angaben der Antragstellerin dem Agenten vor Augen, dass Ersterer seiner Anzeigeobliegenheit noch nicht vollständig genügt hat, so geht es zu Lasten des Versicherers, wenn der Agent nicht für die nach Sachlage gebotene Rückfrage sorgt (Bundesgerichtshof r+s 2008, S. 249).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Vielmehr muss die Unvollständigkeit der Angaben so evident sein, dass sich dem Versicherer Zweifel und die Notwendigkeit aufdrängen, zur Abrundung seiner noch unzulänglichen Kenntnisse rückfragen zu müssen (Bundesgerichtshof VersR 1993, S. 871, 871. MüllerFrank, Aktuelle Rechtsprechung zur Berunfsunfähigkeits (Zusatz) Versicherung, 7.A., S. 316).
  • OLG Koblenz, 24.10.2002 - 10 U 338/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte der Agent davon ausgehen, dass dem von der Klägerin geäußerten Druckgefühl kein Krankheitswert zukommt und dieses mithin einen gefahrerheblichen Umstand nicht darstellt (vgl. dazu Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 2003, S. 315, 315. Oberlandesgericht Frankfurt/M., r+s 2000, S. 477, 477).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 7 U 33/97

    Wirksamkeit eines versichererseitig erklärten Rücktritts von einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte der Agent davon ausgehen, dass dem von der Klägerin geäußerten Druckgefühl kein Krankheitswert zukommt und dieses mithin einen gefahrerheblichen Umstand nicht darstellt (vgl. dazu Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 2003, S. 315, 315. Oberlandesgericht Frankfurt/M., r+s 2000, S. 477, 477).
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