Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 15.08.2005 - Ss 202/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Jever, 14.04.2005 - 7a OWi 50/05
- OLG Oldenburg, 15.08.2005 - Ss 202/05
- AG Jever, 30.11.2006 - 7a OWi 50/05
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09
Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer …
Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit auf das drei- bis vierfache des Differenzbetrages des zwischen den erhaltenen Sozialhilfeleistungen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (st. Rspr. d. Senats z.B. Beschluss vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; vom 06.10.2003 - 1 Ss 233/03; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05; vom 02.03.2007 - 1 Ss 347/06; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745). - OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 1 Ss 425/08
Voraussetzungen der Beförderungserschleichung
Bei einem Sozialleistungsempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei - bis vierfache des Differenzbetrages zwischen den erhaltenen Sozialleistungen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 23.08.2001, 1 Ss 161/01; vom 06.10.2003, 1 Ss 223/03; vom 23.08.2005, 1 Ss 202/05 und vom 02.03.2007, 1 Ss 347/06). - OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745). - OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung; …
Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745). - OLG Frankfurt, 26.07.2007 - 1 Ss 158/07
Das in § 46 Abs. 3 StGB aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von …
Bei einem Sozialleistungsempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit auf das 3- bis 4-fache des Differenzbetrages zwischen der erhaltenen Sozialleistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (st. Rspr. d. Senats z.B. Beschl. v. 12.09.2006 - 1 Ss 145/06 - v. 23.08.2001 - 1 Ss 161/01 - v. 06.10.2003 - 1 Ss 233/03 - und v. 23.08.2005 - 1 Ss 202/05 - ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).