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   OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss (OWi) 272/00 I 167/00   

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OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss (OWi) 272/00 I 167/00 (https://dejure.org/2000,50361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.11.2000 - 2 Ss (OWi) 272/00 I 167/00 (https://dejure.org/2000,50361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. November 2000 - 2 Ss (OWi) 272/00 I 167/00 (https://dejure.org/2000,50361)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 272/00
    Soweit die Identifizierung eines Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildes vorgenommen wird, müssen die Urteilsgründe die Prüfung ermöglichen, ob das Belegfoto für eine Identifizierung geeignet ist (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 272/00
    Insoweit muss der Tatrichter durch Beschreibung bzw. Darstellung des entsprechenden Einbeziehungsvorgangs deutlich machen, dass das im Rahmen der Überzeugungsbildung in Augenschein genommene Lichtbild nun von ihm ebenso wie der in der Urteilsbegründung aufgenommene Urteilstext als Bestandteil in die Urteilsurkunde aufgenommen werden soll (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 (239)), wobei die Verwendung des Wortlauts des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bereits genügt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 81, 375).Unterbleibt eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf das Beweisfoto, muss das Urteil nähere Feststellungen zur Bildqualität, insbesondere darüber enthalten, ob es sich um ein auswertbares Frontfoto handelt, und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob das Foto zur Identifizierung generell geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 10.10.2000 a. a. O.).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 272/00
    Insoweit muss der Tatrichter durch Beschreibung bzw. Darstellung des entsprechenden Einbeziehungsvorgangs deutlich machen, dass das im Rahmen der Überzeugungsbildung in Augenschein genommene Lichtbild nun von ihm ebenso wie der in der Urteilsbegründung aufgenommene Urteilstext als Bestandteil in die Urteilsurkunde aufgenommen werden soll (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 (239)), wobei die Verwendung des Wortlauts des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bereits genügt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 81, 375).Unterbleibt eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf das Beweisfoto, muss das Urteil nähere Feststellungen zur Bildqualität, insbesondere darüber enthalten, ob es sich um ein auswertbares Frontfoto handelt, und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob das Foto zur Identifizierung generell geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 10.10.2000 a. a. O.).
  • RG, 26.05.1900 - I 103/00

    Nach welchem örtlichen Recht ist zu beurteilen, ob ein Rechtsgeschäft wucherisch

    Auszug aus OLG Rostock, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 272/00
    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind darüber hinausgehende nähere Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschluss vom 10.10.2000 - 2 Ss OWi 137/00 I 103/00 - m. w. N.).Für eine ordnungsgemäße Bezugnahme ist entscheidend, dass das Lichtbild zum Inhalt der Urteilsurkunde gemacht worden ist.
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