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   OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10   

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https://dejure.org/2010,25222
OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10 (https://dejure.org/2010,25222)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.03.2010 - 5 W 44/10 (https://dejure.org/2010,25222)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. März 2010 - 5 W 44/10 (https://dejure.org/2010,25222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
    Auf besondere persönliche Interessen an der Beauftragung eines bestimmten Prozeßbevollmächtigten kann sie sich nicht berufen, da auf die ex-ante Beurteilung einer wirtschaftlich denkenden Partei abzustellen ist (BGH Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
    Dieser Fall ist nicht vergleichbar mit dem, der der Entscheidung des BGH vom 28.06.2006 ( IV ZB 44/05 = NJW 2006, 3008 ) zugrunde lag.
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
    Der Umstand, dass die Partei ständig mit dem beauftragten auswärtigen Anwalt zusammengearbeitet hat oder dass dieser für die Partei in derselben Angelegenheit vorprozessual tätig war, stellt - auch hier - keinen Grund dar, von dieser Regel abzuweichen (BGH, Beschl. v. 12.12.02 - I ZB 29/02).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
    Der Senat folgt - wie das Landgericht - der Rechtsprechung des BGH vom 18.12.2003 ( I ZB 21/03 = NJW-RR 2004, 855 ).
  • OLG Rostock, 14.05.2004 - 8 W 68/04

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am dritten Ort ansässigen

    Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
    In Anlehnung an diese Entscheidung des BGH hat bereits der 8. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Rostock am 14.05.2004 festgestellt ( 8 W 68/04 = OLGR 2004, 418), dass die fiktiven Kosten eines Rechtsanwalts am Wohn- oder Geschäftssitz der Partei die Obergrenze dessen bilden, was die Partei gem. § 91 Abs. 2 S. 1 2. HS ZPO vom Gegner erstattet verlangen kann.
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