Rechtsprechung
OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 03.12.2009 - 3 O 59/05
- OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
Auf besondere persönliche Interessen an der Beauftragung eines bestimmten Prozeßbevollmächtigten kann sie sich nicht berufen, da auf die ex-ante Beurteilung einer wirtschaftlich denkenden Partei abzustellen ist (BGH Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02). - BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
Dieser Fall ist nicht vergleichbar mit dem, der der Entscheidung des BGH vom 28.06.2006 ( IV ZB 44/05 = NJW 2006, 3008 ) zugrunde lag. - BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
Der Umstand, dass die Partei ständig mit dem beauftragten auswärtigen Anwalt zusammengearbeitet hat oder dass dieser für die Partei in derselben Angelegenheit vorprozessual tätig war, stellt - auch hier - keinen Grund dar, von dieser Regel abzuweichen (BGH, Beschl. v. 12.12.02 - I ZB 29/02). - BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
Der Senat folgt - wie das Landgericht - der Rechtsprechung des BGH vom 18.12.2003 ( I ZB 21/03 = NJW-RR 2004, 855 ). - OLG Rostock, 14.05.2004 - 8 W 68/04
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am dritten Ort ansässigen …
Auszug aus OLG Rostock, 30.03.2010 - 5 W 44/10
In Anlehnung an diese Entscheidung des BGH hat bereits der 8. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Rostock am 14.05.2004 festgestellt ( 8 W 68/04 = OLGR 2004, 418), dass die fiktiven Kosten eines Rechtsanwalts am Wohn- oder Geschäftssitz der Partei die Obergrenze dessen bilden, was die Partei gem. § 91 Abs. 2 S. 1 2. HS ZPO vom Gegner erstattet verlangen kann.