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   OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13   

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https://dejure.org/2015,65509
OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.03.2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. März 2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln bei der Abnahme; Haftung des Unternehmers für Verschulden eines Bauleiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln bei der Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleiter darf die Augen vor offenkundigen Mängeln nicht verschließen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleiter darf die Augen vor offensichtlichen Mängeln nicht verschließen! (IBR 2017, 135)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Der Besteller darf nicht dadurch haftungsrechtlich benachteiligt werden, dass er anstelle eines Alleinunternehmers ein Unternehmen beauftragt, das arbeitsteilig organisiert ist (BGH NJW 1992, 1754 ).

    In diesem Fall muss er sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte so behandeln lassen, als habe er Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme verschwiegen (BGHZ 117, 318 ; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1748 ; OLG Hamm BauR 1999, 767 ).

    Ihm können jedoch ggf. Beweiserleichterungen im Sinne eines Anscheinsbeweises zu Gute kommen, wenn Mängel so augenfällig und schwerwiegend sind, dass sie bei regelrechter Betriebsorganisation ohne weiteres hätten erkannt werden müssen (BGHZ 117, 318 ).

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verschweigt arglistig, wem bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Gegners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist, und ihn trotzdem nicht offenbart (BGHZ 62, 63 ).

    Dazu gehört in der Regel der von dem Unternehmer zur Bauüberwachung der Bauleistungen eingesetzte Bauleiter (BGH, Urteil vom 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BGHZ 62, 69 ).

  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Etwas anderes gilt, wenn solche Mitarbeiter auch mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut sind und allein ihr Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand setzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGHZ 62, 68 ; BGHZ 66, 43 ).

    Der Unternehmer kann sich seiner Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält und sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren (BGHZ 66, 43 ).

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