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   OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18   

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https://dejure.org/2020,7956
OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18 (https://dejure.org/2020,7956)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.03.2020 - 11 U 142/18 (https://dejure.org/2020,7956)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. März 2020 - 11 U 142/18 (https://dejure.org/2020,7956)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Dies haben zahlreiche Gerichte überzeugend begründet, inzwischen in einem veröffentlichten Hinweis vom 08.01.2019 auch der Bundesgerichtshof (VIII ZR 225/17).

    In seinem veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 hat dies der Bundesgerichtshof (VIII ZR 225/17) zwar an mehreren Stellen angedeutet (vgl. Juris-Rn.5,19-21,41; auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs wird Rn.23 nur im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen abgestellt), nicht aber deutlich ausgesprochen.

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Denn dieses Update, das die Klägerin jetzt unentgeltlich bekommen kann, musste erst aufwändig entwickelt, vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben und dann an die einzelnen Fahrzeugvarianten angepasst werden, hätte also vermutlich, wie die Klägerin in ihrer Klagschrift selbst betont, den Neupreis erhöht (vgl. OLG Koblenz, 5 U 1318/18, Juris-Rn.42,49) und in der Folge auch den Weiterverkaufspreis.

    dd) Zwar ist dem Oberlandesgericht Koblenz (5 U 1318/18, Juris-Rn.83) zuzugeben, dass die Beklagte mit dem Hinweis auf das der Klägerin angebotene Software-Update nicht den Eintritt eines Schadens bestreitet, sondern behauptet, dass dieser hierdurch beseitigt worden wäre.

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, wenn das Oberlandesgericht Köln meint, dass der Schaden durch das Software-Update deshalb nicht entfalle, weil nicht "in allen Details" dargetan sei, "dass das Software-Update keine anderen negativen Auswirkungen haben kann" (18 U 70/18, Juris-Rn.47).

    In diesem Zusammenhang meint zwar das Oberlandesgericht Hamm, das Software-Update lasse den Schaden deshalb nicht entfallen, "weil dadurch die ungewollte Belastung mit einer Verbindlichkeit nicht entfällt" (a.a.O., Rn.52; ähnlich OLG Köln 18 U 70/18, Juris-Rn.47).

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZB 53/96

    Verwerfung einer unzulässigen Berufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Denn nachdem auch die Beklagte Berufung eingelegt hat, ist das als Berufung unzulässige Rechtsmittel der Klägerin in eine zulässige Anschlussberufung nach § 524 ZPO umzudeuten (vgl. Zöller/Heßler, a.a.O., § 522 Rn.5 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2659, Juris-Rn.14; § 524 Rn.4 mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 442, Juris-Rn.10ff; vgl. ferner BGH NJW-RR 2016, 445).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Denn nachdem auch die Beklagte Berufung eingelegt hat, ist das als Berufung unzulässige Rechtsmittel der Klägerin in eine zulässige Anschlussberufung nach § 524 ZPO umzudeuten (vgl. Zöller/Heßler, a.a.O., § 522 Rn.5 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2659, Juris-Rn.14; § 524 Rn.4 mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 442, Juris-Rn.10ff; vgl. ferner BGH NJW-RR 2016, 445).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Rechtlich maßgebend für alle Anspruchsvoraussetzungen und damit auch für das Bestehen eines Schadens ist der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 79.Aufl., vor § 249 Rn.127; anders, aber jeweils ohne Begründung OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Juris-Rn.98, OLG Hamm 13 U 149/18, Juris-Rn.52, OLG Frankfurt/M. 17 U 45/19, Juris-Rn.19).
  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Rechtlich maßgebend für alle Anspruchsvoraussetzungen und damit auch für das Bestehen eines Schadens ist der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 79.Aufl., vor § 249 Rn.127; anders, aber jeweils ohne Begründung OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Juris-Rn.98, OLG Hamm 13 U 149/18, Juris-Rn.52, OLG Frankfurt/M. 17 U 45/19, Juris-Rn.19).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Ebenso wenig ergibt sich dies daraus, dass sich ein arglistig getäuschter Käufer von seinem Verkäufer nicht auf die Mangelbeseitigung verweisen lassen muss, sondern sich vom Vertrag lossagen kann (vgl. BGH V ZR 249/05).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 17 U 45/19

    Deliktische Haftung des Herstellers im Abgasskandal

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Rechtlich maßgebend für alle Anspruchsvoraussetzungen und damit auch für das Bestehen eines Schadens ist der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 79.Aufl., vor § 249 Rn.127; anders, aber jeweils ohne Begründung OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Juris-Rn.98, OLG Hamm 13 U 149/18, Juris-Rn.52, OLG Frankfurt/M. 17 U 45/19, Juris-Rn.19).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.03.2020 - 11 U 142/18
    Vor allem aber hängt die Annahme eines Schadens auch in den Fällen der Belastung mit einer vermeintlich ungewollten Verbindlichkeit stets davon ab, dass die Leistung für die Zwecke des Schuldners nicht voll brauchbar ist (BGH NJW-RR 2005, 611, Juris-Rn.16).
  • OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19

    Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger

    Der darüber hinausgehende Schaden des Klägers, der sich daraus ergibt, dass er sich an einem Vertrag festhalten lassen muss, welchen er in Kenntnis des sittenwidrigen Verhaltens der Beklagten so nicht abgeschlossen hätte, ist dagegen weiterhin vorhanden (ebenso mit Recht etwa OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2019 - 12 U 61/19 -, bei juris, Rn. 68; OLG Hamm Urteil vom 10. September 2019 -13 U 149/18 -, bei juris, Rn. 52; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19 -, bei juris Rn. 42; OLG Oldenburg, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 47/19 -, bei juris Rn. 10 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2019 - 17 U 44/19 - veröffentlich in juris; a.A. offenbar OLG Schleswig, 11. Zivilsenat, Urteil vom 5.3.2020 - 11 U 142/18 - für den Fall der Verweigerung des angebotenen Softwareupdates sei der Schaden nach § 254 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, weil - soweit ersichtlich- das Auto nach dem Softwareupdate uneingeschränkt brauchbar gewesen wäre).
  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 495/20

    Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter BeckRS 2020, 4861 und in juris veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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