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   OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14   

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https://dejure.org/2014,23940
OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14 (https://dejure.org/2014,23940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2014 - 5 W 24/14 (https://dejure.org/2014,23940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 (https://dejure.org/2014,23940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrestgrund, Besorgnis, Insolvenzrisiko, Beurteilungsspielraum, strafbares Verhalten, Vorsatz, Täuschungshandlung, Anlageberatung

  • rechtsportal.de

    Drohende Insolvenz des Schuldners als Arrestgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 27.09.1982 - 11 U 214/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14
    Allein das vertragswidrige Verhalten des Schuldners - auch vorsätzliches - stellt noch keinen Arrestgrund dar, vielmehr müssen weitere Anhaltspunkte für eine Gefährdung hinzukommen (MüKo ZPO -Drescher, a. a. O., § 917 RdNr. 9; OLG Schleswig, MDR 1983, 141).

    Das OLG Schleswig hat bereits mit Urteil vom 27. September 1982 (Az. 11 U 214/82; MDR 1983, 141) entschieden, dass die Frage des Vorliegens eines Arrestgrundes bei der Behauptung einer strafbaren Vermögensschädigung nicht schlechthin und auch nicht in der Regel zu bejahen sei.

  • OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest

    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (OLG Schleswig, MDR 2014, 1289; KG, FamRZ 2014, 148).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 W 3/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH; Sicherung einer

    Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris).
  • LG Hamburg, 24.05.2019 - 307 O 136/19

    Vorliegen eines Arrestgrundes

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Arrestgrund in diesen Fällen nicht in dem strafbaren Verhalten des Schuldners als solches begründet ist, sondern vielmehr in der sich darauf gründenden Vermutung, der Schuldner werde seine rechtsfeindliche Verhaltensweise gegenüber dem Gläubiger auch auf der Ebene der Zwangsvollstreckung fortsetzen (sog. Wiederholungsgefahr, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1975 - VI ZR 231/72 -, Rn. 12, juris Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 19 W 36/10 -, Rn. 5, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris; NJW-RR 1986, 1192).
  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch

    Die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes dabei regelmäßig erst dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z.B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82 -, Rn. 14, juris; OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04. Juni 2007 - 19 W 26/07 -, Rn. 4, juris OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 W 0197/98 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher

    Der Arrest soll nur gegen unlautere Beeinträchtigungen und Machenschaften des Schuldners schützen, er dient nicht dazu, einem Gläubiger einen Vorsprung vor anderen zu verschaffen oder seine Stellung gegenüber dem Schuldnervermögen zu verbessern (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 7, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2002 - 11 W 2/02; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 917 Rn. 9).
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