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   OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl. (A) 23/09 (24/09)   

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https://dejure.org/2009,37560
OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl. (A) 23/09 (24/09) (https://dejure.org/2009,37560)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2009 - 1 Ausl. (A) 23/09 (24/09) (https://dejure.org/2009,37560)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2009 - 1 Ausl. (A) 23/09 (24/09) (https://dejure.org/2009,37560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Sinngemäße Umstellung des Sachverhalts" als Grundlage für eine Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 33; AWG § 34; IRG § 3 Abs. 1; IRG § 66
    "Sinngemäße Umstellung des Sachverhalts" als Grundlage für eine Auslieferung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 04.04.2005 - Ausl 37/05

    Europäischer Haftbefehl; gegenseitige Strafbarkeit; fahrlässige Hehlerei

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl (A) 23/09
    Ebenso ist es, wenn das deutsche Strafrecht zwar einen gleichartigen Straftatbestand kennt, aber - anders als das Recht des um Auslieferung ersuchenden Staates - nur vorsätzliches Handeln unter Strafe stellt (so entschieden für den Fall eines auf den Vorwurf der fahrlässigen Hehlerei gestützten finnischen Auslieferungsersuchens durch das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 4. April 2005, durch den das Oberlandesgericht die Auslieferung mangels beiderseitiger Strafbarkeit abgelehnt hat, weil nach deutschem Strafrecht Hehlerei nur vorsätzlich begangen werden könne; veröffentlicht im elektronischen Informationssystem juris).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1986 - 3 Ausl 71/84
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl (A) 23/09
    So reicht es etwa nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung deutscher Obergerichte für die Bewilligung einer Auslieferung nicht aus, wenn zwar auch das deutsche Strafrecht einen entsprechenden Grundtatbestand kennt, sich aus den Auslieferungsunterlagen aber ergibt, dass nach deutschem Recht für das dem Verfolgten vorgeworfene Tun ein Rechtfertigungsgrund vorlag (so etwa für den Fall einer in Notwehr begangenen Körperverletzung, entschieden durch das Oberlandesgericht Stuttgart durch Beschluss vom 12. März 1986, veröffentlicht in Die Justiz 1986, S. 373).
  • OLG Hamburg, 20.07.1988 - Ausl 12/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl (A) 23/09
    Das Hanseatische Oberlandesgericht im Hamburg hat zwar in einem Beschluss vom 20. Juli 1988 (veröffentlicht in Goltdammer's Archiv, 1989, 172) die Auffassung vertreten, bei der Prüfung der Blankettvorschrift des § 34 AWG genüge es für die Annahme beiderseitiger Strafbarkeit, wenn das deutsche Recht "Verbote für gleichartige Sachverhalte" kenne.
  • OLG Braunschweig, 05.09.1985 - Ausl 2/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl (A) 23/09
    Auch das Oberlandesgericht hat in diesem Beschluss vom 5. September 1985 (veröffentlicht in Niedersächsische Rechtspflege 1986, 19) den Anwendungsbereich des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes nicht über die in den Anhängen aufgelisteten Güter hinaus ausgedehnt.
  • OLG Schleswig, 05.04.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei

    "Sinngemäße Umstellung des Sachverhalts" bedeutet vielmehr, dass man den gesamten Fall so denken muss, als habe sich die Tat in Deutschland ereignet, als sei der Täter deutscher Staatsangehöriger und als seien an dem Vorgang deutsche Institutionen beteiligt gewesen (Senatsbeschluss vom 15. September 2009, 1 Ausl(A) 23/09 (24/09)); vgl. insoweit auch Lagodny in Schomburg/Lagodny/Glas/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, § 3, Rn. 7, 8).
  • KG, 01.11.2018 - 1 VAs 6/18

    Bundeszentralregistereintragung bei Fälschung amtlicher Wertzeichen in Schweiz

    (A) 23/09 (24/09) -, BeckRS 2009, 86804; OLG Hamm NStZ 2010, 708).
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