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   OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99   

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https://dejure.org/2000,5093
OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99 (https://dejure.org/2000,5093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 U 56/99 (https://dejure.org/2000,5093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 U 56/99 (https://dejure.org/2000,5093)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 886
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99
    Ein solcher Organisationsgesichtspunkt wird vom Bundesgerichtshof für ausreichend erachtet, um eine Fahrt als betriebliche zu kennzeichnen (vgl. BGH NJW 1992, 572, 573); dabei ist das "Gesamtkonzept" entscheidend: Betrieblicher Bezug der Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle des Betriebs mit einem betriebseigenen Fahrzeug, das für solche Fahrten vorgehalten wird; die Fahrt der Partien war mithin Teil der betrieblichen Organisation, ihre Durchführung war durch die betriebliche Organisation geprägt, so daß sich das verwirklichte Risiko als Teil des Dienstbetriebs darstellte und sich so von den "normalen" Risiken des "allgemeinen Verkehrs" abhob.
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 252/81

    Haftung des in der Reparaturwerkstatt an der Reparatur eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99
    Denn seine Tätigkeit, die zum Unfall führte, gehörte nicht zum eigenen Kreis der Aufgaben, die er als Unternehmer gerade für den fremden Betrieb übernommen hätte; er pflegte nicht als Fahrer, sondern als Vermessungstechniker für die GmbH tätig zu werden; er hat mit dem Führen des Fahrzeugs "eben nur mal schnell" etwas in dem Betrieb der GmbH getan, eine kleine Hilfeleistung erbracht (daß auch eine solche kleine Hilfestellung ihn zu einem Betriebsangehörigen machen kann, vgl. BGH NJW 1983, 2883).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79

    Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte wirtschaftlich und persönlich von der GmbH abhängig war, weil der Bundesgerichtshof eine solche Abhängigkeit nicht fordert (vgl. BGH VersR 1983, 31); eine Abhängigkeit kann auch nicht in den Begriff des "Betriebsangehörigen" hineingelesen werden, weil sich daraus eine zu große Unsicherheit ergeben würde (ob der Haftungsausschluß greift oder nicht, wäre immer davon abhängig, wieviele anderweitige Einkunftsquellen der Schädiger noch hat).
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