Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,63129
OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,63129)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2012 - 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,63129)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2012 - 2 U 3/12 (https://dejure.org/2012,63129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,63129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Planungsleistungen hinsichtlich Verbauarbeiten als Vertragsbindung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer Planungsleistungen (faktisch) erbringt, muss auch mangelfrei planen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Insolvenzeröffnung beim Streitverkündeten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Planungsleistungen (faktisch) erbringt, muss auch mangelfrei planen! (IBR 2014, 615)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Ohnehin stehe dem Rohbauunternehmer wegen Gründungsfehlern des Vorunternehmers kein Schadenersatz wegen Bauverzögerung gegen den Auftraggeber zu (BGH BauR 1985, 561).

    Denn der Bauherr schuldet einem Unternehmer eine mangelfreie Planung, aber keine Bauaufsicht (BGHZ a.a.O. [Tz. 29]; vgl. zur Erfüllungsgehilfenschaft des Architekten nur bei Planungs- und Koordinierungspflichten auch BGHZ 95, 128 = BauR 1985, 561 [juris Tz. 11 und 12]).

    Die vom Beklagten angeführte (VI 656) Entscheidung BGHZ 95, 128 = BauR 1985, 561 ist ihm nicht behilflich.

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Da das Grundurteil einem Feststellungsurteil in der Sache nahekommt (vgl. BGH NJW 1988, 1984 [juris Tz. 6]) und bei einer Feststellungsklage der Kostenausspruch im Urteil vollstreckbar ist (BGH U. v. 22.05.2012 - II ZR 2/11 [Tz. 44]), ist dieser vollstreckbar zu stellen.
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 197/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung des Primär- und des Sekundäranspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Ein Grundurteil darf ergehen, wenn alle den Anspruch betreffenden Fragen geklärt sind und auch nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH NJW-RR 2011, 858 [Tz. 26]; NZBau 2005, 396 [juris Tz. 15]).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Da das Grundurteil einem Feststellungsurteil in der Sache nahekommt (vgl. BGH NJW 1988, 1984 [juris Tz. 6]) und bei einer Feststellungsklage der Kostenausspruch im Urteil vollstreckbar ist (BGH U. v. 22.05.2012 - II ZR 2/11 [Tz. 44]), ist dieser vollstreckbar zu stellen.
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Ein Grundurteil darf ergehen, wenn alle den Anspruch betreffenden Fragen geklärt sind und auch nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH NJW-RR 2011, 858 [Tz. 26]; NZBau 2005, 396 [juris Tz. 15]).
  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84

    Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Die Beschwer richtet sich nach dem Umfang der für den Rechtsmittelführer negativen Bindungswirkung des Grundurteils (BGH WM 2006, 429 [Tz. 17]; 1986, 331 [juris Tz. 17]; Vollkommer a.a.O. § 304, 23).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Der Architekt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn bei der Objektüberwachung (BGHZ 179, 55 [Tz. 29]; Löffelmann/Fleischmann a.a.O. 703 und 674).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Soweit der Beklagte weiter einwendet, es liege ein Mitverschulden darin, dass die Klägerin nicht zügig genug Schadensminderungsmaßnahmen dann ergriffen und vorangetrieben habe, verfängt auch dieser Einwand, der nicht zwingend beschieden werden müsste, da der Einwand des Verschuldens im Rahmen eines Grundurteils auch dem Nachverfahren vorbehalten bleiben kann (BGH VersR 2010, 928 [Tz. 16]), nicht.
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Eine Kostenentscheidung hat nur in Bezug auf das Berufungsverfahren zu erfolgen (BGHZ 20, 397 = NJW 1956, 1235; Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 304, 26).
  • BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05

    Beschwer durch ein Grundurteil; Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
    Die Beschwer richtet sich nach dem Umfang der für den Rechtsmittelführer negativen Bindungswirkung des Grundurteils (BGH WM 2006, 429 [Tz. 17]; 1986, 331 [juris Tz. 17]; Vollkommer a.a.O. § 304, 23).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 158/09

    Insolvenzverfahren: Begründung nur eines begrenzten Aussonderungsrechts durch den

  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Sie ist in dem Rechtsstreit 2 U 3/12, den ein anderer Verbraucherverein gegen die Beklagte geführt hatte, von dem Senat bereits als übersetzt angesehen worden, was letztlich zur Rücknahme der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16. März 2012 - 5 O 229/11 geführt hat, mit dem sie u. a. verurteilt worden ist, in ihren AGB für Mobilfunkverträge keine Rücklastschriftpauschale von 20, 95 EUR zu verwenden.

    Mit Schreiben vom 11. August 2011 und 8. September 2011 hatte nämlich die Verbraucherzentrale Berlin e. V. die Beklagte wegen der Rücklastschrift-pauschale von 20, 95 EUR abgemahnt und alsdann in dem Rechtsstreit 5 O 229/11 vor dem Landgericht Kiel verklagt, die Verwendung der Pauschale in dieser Höhe zu unterlassen (2 U 3/12 des Senats).

    Das war ihr, wie ausgeführt, nicht nur durch die Abmahnung des Klägers vom 5. September 2011 und den Beschluss des Landgerichts vom 29. September 2011 in dem Verfügungsverfahren 17 O 200/11, in dem das BGH-Urteil zitiert worden war, sondern auch durch die genannte Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin und deren Klage gegen sie im Rechtsstreit 5 O 229/11 LG Kiel (2 U 3/12) durch die rechtlichen Erörterungen der Prozessbevollmächtigten der Verbraucherschutzverbände senatsbekannt nachhaltig vor Augen geführt worden, ebenso, dass die Position entgangener Gewinn nicht berücksichtigungsfähig war, die sie - wie ausgeführt - in der Realität ohnehin nicht angesetzt hatte.

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2021 - 22 U 66/21

    Fehlerhafte Berechnung zur Einsparung von Energie durch eine Solaranlage Haftung

    Er würde deshalb selbst dann haften, wenn er die Beratung ohne (ausdrückliche) vertragliche Grundlage durchgeführt hätte (OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2012 - 2 U 3/12, BeckRS 2014, 18547; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2013 - 13 U 86/13, BeckRS 2016, 15357; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.08.2014 - 11 U 170/11, BauR 2015, 288 = IBR 2015, 81).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Der einfache Streithelfer ist jedoch nicht Prozesspartei in diesem Sinne (so auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2012 - 2 U 3/12, juris Rn. 33; Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 32. Edition, Stand: 1. März 2019, § 240 Rn. 5; Wöstmann, in: Saenger, Zivilprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 240 Rn. 6), sodass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Person, die der Hauptpartei eines Rechtsstreits als einfache Streithelferin - wie hier - beigetreten ist, das Verfahren nach § 240 ZPO nicht unterbricht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - I ZR 159/99, BeckRS 2000, 2086).
  • OLG Köln, 28.06.2015 - 19 U 163/14

    Haftung des aus Gefälligkeit bauplanend und überwachend tätig werdenden

    Der Einwand des Beklagten zu 1., es sei mit der Klägerin gar nicht seine Bezahlung als Bauleiter vereinbart gewesen, spricht nicht gegen den Rechtsbindungswillen hinsichtlich der faktischen Übernahme von Architektenleistungen, da dem Umstand, dass der Tätige keine Vergütung verlangt, in der Regel kein entscheidendes Gewicht zukommt (vergleiche OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2012, 2 U 3/12, zitiert nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht