Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9901
OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02 (https://dejure.org/2002,9901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2002 - 7 U 101/02 (https://dejure.org/2002,9901)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 7 U 101/02 (https://dejure.org/2002,9901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Werklohnanspruchs; Merkmale zur Bestimmung der Verjährung; Herleitung der Kaufmannseigenschaft aus der Firmierung; Einbeziehung der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in einen Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Sie zeigt auch keinen übergangen Vortrag auf, so dass die Frage, ob eine erhobene Verfahrensrüge der Bestimmtheit genügte (vgl. BGHZ 14, 205, 209 für die Revision), keiner Entscheidung bedarf.

    Selbst wenn - wie nicht - die bloße Bezugnahme auf Anlagen ohne Angabe, mit welchem Schriftsatz sie vorgelegt wurden, für eine zulässige Verfahrensrüge ausreichend wäre (§ 520 Abs. 3 ZPO; BGHZ 14, 205, 209 für die Revision), ist der Vortrag zur Firma ... dennoch neu.

    Deshalb kann dahin stehen, ob es sich insoweit überhaupt um eine - im Übrigen unzulässige (BGHZ 14, 205, 209) - Verfahrensrüge handeln soll.

  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 220/98

    Kaufmannseigenschaft eines gemischten Unternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Zutreffend hat das Landgericht auch eine Kaufmannseigenschaft des Beklagten gemäß §§ 1 ff. HGB in der vor dem In-Kraft-Treten des Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22. Juni 1998 i (BGBl. I 474) geltenden Fassung (vgl. BGH, Urt. v. 02. Juni 1999 - VIII ZR 220/98, NJW 1999, 2967) verneint.

    Der Begriff der "Werkstatt" lässt den Schluss auf einen handwerksmäßigen Betrieb zu, so dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HGB a. F. nicht gegeben sind (vgl. BGH Urteil vom 2. Juni 1999 a. a. O.).

    Das HRefG hat die Bestimmungen des ersten Abschnitts des Handelsgesetzbuches erst mit Wirkung vom 1. Juli 1998 geändert (Art. 29 Abs. 4 HRefG); Rückwirkung auf zuvor begründete Schuldverhältnisse ist dieser Gesetzesänderung nicht beigelegt (BGH, Urteil vom 2. Juni 1999, a. a. O.).

  • BGH, 22.01.1976 - VII ZR 280/75

    Kaufmannseigenschaft einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Allerdings erfolgte die Leistung, die Errichtung des Bauwerks, für die Firma ..., so dass das in § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB erwähnte Merkmal des "Gewerbebetriebes" gesetzlich fingiert wird (BGHZ 66, 48, 51).

    Das dient auch der Sicherheit und Klarheit im kaufmännischen Rechtsverkehr, die eine einheitliche Handhabung der Inhaberschaft und Unternehmensträgerschaft gebieten (BGHZ 66, 48, 51).

    Weiter liegt ein innerer Grund für die Ausdehnung der Verjährungsfrist von zwei Jahren auf vier Jahre darin, dass Gewerbetreibenden, anders als Privatpersonen, Buchführung und Aufbewahrung von Belegen für längere Zeit zuzumuten ist (BGHZ 66, 48, 51).

  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Zwar findet § 344 Abs. 1 HGB auch im Rahmen der Bestimmung des § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB Anwendung (BGHZ 63, 32).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Errichtung eines Gebäudes und die anschließende Vermietung noch nicht auf eine gewerbliche Betätigung des Bauherrn schließen lässt, sondern als eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück erscheint, bei der die Anlage von Kapital im Vordergrund steht (vgl. BGHZ 63, 32, 33 m. w. Nachw. BGH, Urt. v. 9. März 1995 - III ZR 44/94, BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7 Beratungshonorar 1; allgemein auch: BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256 ff).

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Zu Recht stellt das Landgericht auch darauf ab, dass es an einer Abrede bezüglich des Zeitpunkts fehlt, ab dem der Werklohnanspruch erstmals geltend gemacht werden kann und damit im Sinne der Verjährungsvorschriften entstanden ist (BGHZ 79, 176, 178).

    Der Senat sieht trotz der Darlegungen der Berufung keine Veranlassung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z. B. BGHZ 79, 176 ff; 83, 382 ff) abzuweichen und beim BGB-Werkvertrag als zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung eine Schlussrechnung zu fordern.

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Der Verwender muss die Bedingungen offen legen (vgl. BGHZ 109, 192, 196; BGH, Urt. v. 10. Juni 1999 - VII ZR 170/98, BGHR AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Einbeziehung 4).

    Kommt es darauf an, ob der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass sein Vertragspartner die VOB/B kennt, vermögen die weiteren Ausführungen der Berufung, die in der Schlussfolgerung münden, bei der Formulierung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Juni 1996 - VII ZR 170/98 (in NJW-RR 1999, 1246, die in diesem Zusammenhang auf BGHZ 109, 192 ff verweist) "im Baurecht bewandert" müsse es sich um einen Druckfehler handeln, nicht durchzugreifen.

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Der Verwender muss die Bedingungen offen legen (vgl. BGHZ 109, 192, 196; BGH, Urt. v. 10. Juni 1999 - VII ZR 170/98, BGHR AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Einbeziehung 4).

    Kommt es darauf an, ob der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass sein Vertragspartner die VOB/B kennt, vermögen die weiteren Ausführungen der Berufung, die in der Schlussfolgerung münden, bei der Formulierung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Juni 1996 - VII ZR 170/98 (in NJW-RR 1999, 1246, die in diesem Zusammenhang auf BGHZ 109, 192 ff verweist) "im Baurecht bewandert" müsse es sich um einen Druckfehler handeln, nicht durchzugreifen.

  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen, weil der Beklagte jedenfalls berechtigt ist, die Leistung gemäß § 222 BGB a. F. zu verweigern, da die geltend gemachten Ansprüche verjährt sind, weil die Klägerin nicht bewiesen hat (vgl. BGHZ 49, 258, 261), dass die Leistungen für den Gewerbebetrieb des Beklagten erfolgt sind.

    Das Landgericht hätte seiner Entscheidung auch in diesem Fall den Vortrag des Beklagten zu Grunde legen müssen (BGHZ 49, 258, 261).

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Der Senat sieht trotz der Darlegungen der Berufung keine Veranlassung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z. B. BGHZ 79, 176 ff; 83, 382 ff) abzuweichen und beim BGB-Werkvertrag als zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung eine Schlussrechnung zu fordern.
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Errichtung eines Gebäudes und die anschließende Vermietung noch nicht auf eine gewerbliche Betätigung des Bauherrn schließen lässt, sondern als eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück erscheint, bei der die Anlage von Kapital im Vordergrund steht (vgl. BGHZ 63, 32, 33 m. w. Nachw. BGH, Urt. v. 9. März 1995 - III ZR 44/94, BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7 Beratungshonorar 1; allgemein auch: BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256 ff).
  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 257/93

    Verjährung von Ansprüchen auf Vergütung von Architekten- und Statikerleistungen

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 44/94

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beratervertrages - Ausrichtung des

  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97

    Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 367/87

    Fälligkeit und Verjährungsbeginn bei einer Forderung wegen der Gestellung von

  • BGH, 19.05.1994 - VII ZR 26/93

    VOB-Einbeziehung nur wegen übereinstimmender Geltungsannahme?

  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

  • RG, 05.12.1911 - VII 83/11

    Verjährung; Gewerbebetrieb

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87

    Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet

  • BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71

    Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für

  • BGH, 17.01.1991 - IX ZR 170/90

    Wirksamkeit eines Zustandekommens eines Darlehensvertrages im Wege der Verdeckung

  • OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10

    VOB-Generalunternehmervertrag: Klage auf Zahlung des Saldos aus einer

    Die Verjährung soll sich nach möglichst einfachen, klaren, leicht zu handhabenden und damit weitgehend formalen Merkmalen bestimmen (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2002, Az. 7 U 101/02, juris Rn. 26 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht