Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung ohne Vollmachtsnachweis; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenwiderspruch; Widerspruch gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei wettbewerbsrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 24.03.1999 - 2 KfH O 32/99
- OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 202/97
Anspruch auf Schadensersatz bei einem Ausrutschen auf einer nassen Tanzfläche; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99
Um in den Genuß der Ausnahmeregelung des § 93 ZPO zu gelangen, ist nach allgemeiner Meinung der Verletzer im Verfügungsverfahren gehalten, seinen Widerspruch auf die Kostenentscheidung zu beschränken (Senat, OLGR 1998, S. 6 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 04.01.1991 - 3 W 3523/90
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Vollmacht überprüfen
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99
Dies gilt selbst dann, wenn man mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur eine anwaltliche Abmahnung auch ohne Vollmachtsnachweis als wirksam ansieht (OLG Köln WRP 1985, 360 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323 f.;… Teplitzky, a.a.O., Kap. 41 Rn. 5;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. A., Einl. UWG Rn. 534; a.A.: OLG Nürnberg WRP 1991, 522 f. = GRUR 1991, 387). - OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99
Für dieses Ergebnis spricht auch der Sinn und Zweck des § 93 ZPO , nämlich den Gläubiger davon abzuhalten, ohne Not das Gericht anzurufen und dadurch gleichzeitig dem Schuldner die mit einer solch unnötigen Inanspruchnahme des Gerichts verbundenen Kosten zu ersparen (Senat WRP 1996, 477, 478).
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis
In Fällen, in denen der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters hat, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde abhängig machen (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 2000, 125;… Ahrens/Deutsch aaO Kap. 1 Rdn. 109;… Fezer/Büscher aaO § 12 Rdn. 11;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 1.28;… Teplitzky aaO Kap. 41 Rdn. 6a; Heinz/Stillner, WRP 1993, 379, 381). - OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung …
Indem er lediglich gegen die Kostenentscheidung der Beschlussverfügung Widerspruch eingelegt hat, hat er seine Verurteilung in der Hauptsache anerkannt (KG AfP 1999, 173; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 2000, 125). - KG, 01.03.2012 - 10 W 121/11 Der Schuldner, der auf die anwaltliche Abmahnung erklärt, er sei zur Abgabe der verlangten strafbewehrten Unterlassungserklärung bereit, wenn ihm der abmahnende Rechtsanwalt eine Vollmacht vorlege, hat durch sein Verhalten keinen Anlass zur Stellung des Verfügungsantrages gegeben, sofern es dem Antragsteller zumutbar war, diesem Verlangen vor Einleitung des Verfügungsverfahrens zu entsprechen (vgl. auch OLG Stuttgart NJWE-WettbR 2000, 125).