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   OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89   

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https://dejure.org/1989,2382
OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89 (https://dejure.org/1989,2382)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.1989 - 4 VAs 9/89 (https://dejure.org/1989,2382)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 1989 - 4 VAs 9/89 (https://dejure.org/1989,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterführung eines deutsch-türkischen Vollstreckungshilfeersuchens; Erledigung der Hauptsache nach Rücknahme der Ablehnung zur Weiterführung; Anfechtbarkeit der Entscheidung des ausschließlich zuständigen Bundesministers der Justiz ; Anspruch des Betroffenen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1433 (Ls.)
  • NJW 1990, 3100
  • MDR 1990, 176
  • NStZ 1990, 133
  • StV 1990, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89
    Dessen Entscheidung unterliegt nach herrschender Meinung und der des Senats auch nicht der gerichtlichen Überprüfung, jedenfalls nicht nach §§ 23 ff EGGVG (Walter in Grützner/Pötz, § 60 Rdnr. 7; Volckart, Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Vollzug, Rdnr. 23; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 23 EGGVG Rdnr. 4; BVerfG, NJW 1983, 1725/26; OLG Hamm, GA 1975, 150, 178; OLG Hamburg, GA 1985, 325).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1980 - 4 B 1973/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89
    Der Antragsteller hat somit nach der derzeitigen Rechtslage weder einen Anspruch auf Stellung eines Vollstreckungshilfeersuchens noch auf Anregung eines solchen Ersuchens durch die Vollstreckungsbehörde oder die Zustimmung zu einer solchen Anregung durch die oberste Landesjustizverwaltung (vgl. hierzu auch OLG München, NJW 1975, 509 [OLG München 18.10.1974 - 1 VAs 67/74] ; OLG Bamberg a.a.O.; OVG Münster, MDR 1981, 435).
  • OLG München, 18.10.1974 - 1 VAs 67/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89
    Der Antragsteller hat somit nach der derzeitigen Rechtslage weder einen Anspruch auf Stellung eines Vollstreckungshilfeersuchens noch auf Anregung eines solchen Ersuchens durch die Vollstreckungsbehörde oder die Zustimmung zu einer solchen Anregung durch die oberste Landesjustizverwaltung (vgl. hierzu auch OLG München, NJW 1975, 509 [OLG München 18.10.1974 - 1 VAs 67/74] ; OLG Bamberg a.a.O.; OVG Münster, MDR 1981, 435).
  • OLG Bamberg, 20.12.1984 - VAs 13/84

    Anregung der Staatsanwaltschaft zu einem Rechtshilfeersuchen zur Vollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1989 - 4 VAs 9/89
    Soweit sein Antrag dahin auszulegen ist, sie solle verpflichtet werden, eine für den Antragsteller günstige Anregung an den Bundesminister der Justiz zu geben, ist der Antrag zurückzuweisen, weil eine solche Anregung kein Justizverwaltungsakt ist, vielmehr nur ein interner Vorgang, die Bekanntgabe einer Beurteilung an den Bundesminister der Justiz, die der Vorbereitung seiner Entscheidung dient, die für sich allein aber ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen bleibt und die deshalb nicht Gegenstand eines Verpflichtungsbegehrens nach §§ 23 ff EGGVG sein kann (vgl. OLG Bamberg, NStZ 1985, 224 für die Mitteilung der Vollstreckungsbehörde an den Verurteilten, es sei nicht beabsichtigt, ein Vollstreckungshilfeersuchen anzuregen; Volckart, StV 1983, 434/36).
  • VG Köln, 07.12.2010 - 5 K 7161/08

    Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri abgewiesen

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 29. Juni 2004 -1 A 142.04 - OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993 - 1 VAs 13/93 - OVG Berlin, Urteil vom 26. März 2001 - 2 S 2.01 -, aaO; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Januar 2009 - 5 Bs 240/08-; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 1989 - 4 VAs 9/89 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - 4 E 216/15

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bzgl. der ablehnenden Entscheidung über

    Für die Frage nach der Rechtswegzuständigkeit kommt es entgegen der Annahme der Antragstellerin weder darauf an, ob das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt nach § 54 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 ZRHO hier zur Vornahme der begehrten bzw. bekämpften Verfügungen und sonstigen Maßnahmen betreffend die Ausführung von Zustellungen im Zivilprozess objektiv berufen waren, vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.9.1989 - 4 VAs 9/89 -, juris, Rn. 21, = NJW 1990, 3100, noch darauf, welcher Ablehnungsgrund für die Versagung der Weiterleitung im Einzelfall herangezogen wurde.
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 1 VAs 97/95
    Infolge des Fehlens eines subjektiven Rechtes kann die Ablehnung eines solchen Überstellungsantrages nach herrschender Meinung auch nicht der gerichtlichen Überprüfung jedenfalls im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG unterliegen (OLG Bamberg a.a.O.; OLG Stuttgart StV 1990, 123, 124 sowie Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 4 VAs 11/94; OLG Hamm a.a.O.; KG a.a.O.-, OLG Koblenz a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, § 23 EGGVG Rdn. 4; Wilkitzki in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtsverkehr in Strafsachen, 2. Auflage, § 60 IRG Rdn. 7. mwN.; a.A. Schomburg/Lagodny StV 1992, 239, 242).
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