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OLG Stuttgart, 17.08.1989 - 1 Ss 473/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vornahme des Härteausgleichs bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 08.05.1989 - 32 Ns 73/89
- OLG Stuttgart, 17.08.1989 - 1 Ss 473/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1989 - 1 Ss 473/89
Eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22. Juni 1988 ausgeworfenen Einzelfreiheitsstrafen ist nicht mehr möglich, da das Amtsgericht eine solche nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bewußt unterlassen hat (vgl. BGH MDR 1988, 509 [BGH 11.02.1988 - 4 StR 516/87] ). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1989 - 1 Ss 473/89
Nicht zu beanstanden ist auch, daß das Landgericht keine fiktive Gesamtgeldstrafe gebildet und diese dann um die bereits bezahlte Geldstrafe gemindert hat; der Härteausgleich kann vielmehr im Rahmen pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessens auch dadurch bewirkt werden, daß die erkannte Einzelstrafe angemessen gemildert und dies in den Urteilsgründen dargelegt wird (vgl. BGHSt 31, 102 ; 33, 131 ). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1989 - 1 Ss 473/89
Nicht zu beanstanden ist auch, daß das Landgericht keine fiktive Gesamtgeldstrafe gebildet und diese dann um die bereits bezahlte Geldstrafe gemindert hat; der Härteausgleich kann vielmehr im Rahmen pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessens auch dadurch bewirkt werden, daß die erkannte Einzelstrafe angemessen gemildert und dies in den Urteilsgründen dargelegt wird (vgl. BGHSt 31, 102 ; 33, 131 ).