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   OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15   

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https://dejure.org/2016,22158
OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15 (https://dejure.org/2016,22158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2016 - 4 ARs 91/15 (https://dejure.org/2016,22158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2016 - 4 ARs 91/15 (https://dejure.org/2016,22158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Höhe der Pauschgebühr bei einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren und kurzer Einarbeitungszeit

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Staatsschutzsache, Voraussetzungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgehenden Pauschgebühr in einer umfangreichen Staatsschutzsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Höhe der Pauschgebühr bei einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren und kurzer Einarbeitungszeit

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen und Höhe der Pauschgebühr bei einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren und kurzer Einarbeitungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
    Die Regelung des § 51 Abs. 1 RVG soll sicherstellen, dass dem Grundrecht des zu öffentlichen Zwecken in Anspruch genommenen Rechtsanwalts auf freie Berufsausübung kein unzumutbares Opfer abverlangt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 359, 360).
  • OLG Bamberg, 16.01.2007 - 1 Ws 856/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren, Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
    Diese Gebühr kann auch dann entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die jedoch ausgesetzt wurde (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 1 Ws 856/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
    Die Dauer eines Hauptverhandlungstermins kann wegen der Einführung des Längenzuschlags nach Nr. 4116/14, 4116/15, 4117/14 und 4117/15 VV RVG bei der Frage des Umfangs im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BGH 3 StR 117/12 und 4 StR 73/10); inwieweit hiervon in besonders extremen Fällen eine Ausnahme zu machen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu auch den Beschluss des OLG Stuttgart vom 6. Oktober 2008 - 2 ARs 54/08).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
    Dabei bringt der Begriff der Zumutbarkeit den Ausnahmecharakter einer Pauschvergütung zum Ausdruck, die daher nur zu gewähren ist, wenn eine Verweisung des gerichtlich bestellten Verteidigers auf die gesetzlichen Gebühren für ihn zu einem Sonderopfer und damit zu einem unbilligen Ergebnis führen würde (vgl. BT-Drucks. 15/1971, Seite 201, 202; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 AR 73/05, juris Rn. 4).
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