Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 12 W 16/16 |
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- OVB 18 -, Einfirmenvertreter, Berechnung der Einkommensgrenze, Erfüllung von Ansprüchen des HV
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14
Rechtswegabgrenzung für einen Provisionrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 12 W 16/16
Für die zur Klärung der Rechtswegzuständigkeit aufgeworfene Frage, ob die Provisionseinnahmen des HV in den letzten 6 Monaten vor Klageerhebung im Durchschnitt über 1.000,00 EUR lagen, ist unerheblich, ob es zu einer Auszahlung der Provisionen gekommen ist ( unter Bezugnahme auf BGH, 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, MDR 15, 407 Tzz . 11 ff.).Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 ArbGG sind alle unbedingt entstandenen Ansprüche des HV zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob und auf welche Weise sie vom U erfüllt worden sind (unter Bezugnahme auf BGH , 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, MDR 15, 407 Tzz. 11 ff.) .
Danach sind Gegenansprüche des U bei der Ermittlung der dem HV in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (unter Bezugnahme auf BGH , 04.02.2015 - VII ZB 36/14 - LS 3, 5, MDR 15, 407 Tzz. 11, 12) .
- BGH, 21.10.2015 - VII ZB 8/15
Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 12 W 16/16
Hat der HV seine Tätigkeit für den U im Hauptberuf" auszuüben, dürften die Voraussetzungen für die Eigenschaft als Einfirmenvertreter nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 21.10.2015 (- VII ZB 8/15 - Tz. 16) vorliegen.