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   OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09   

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https://dejure.org/2009,11541
OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09 (https://dejure.org/2009,11541)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2009 - 5 Ws 202/09 (https://dejure.org/2009,11541)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 5 Ws 202/09 (https://dejure.org/2009,11541)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Sind Taten verjährt, fehlt es unabhängig von Ansprüchen Tatgeschädigter an der Grundlage für eine Anordnung nach §§ 73, 73a StGB (vgl. u.a. BGH NStZ 2003, 422; NJW 1979, 1942; SS-Eser, StGB, 27. Aufl., § 73 Anm. 4).

    Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass die Tat Gegenstand eines Urteils im subjektiven Verfahren sein kann; hinsichtlich verjährter Taten ist insoweit aber das Verfahren beendet und die Verhängung von Rechtsfolgen nicht mehr möglich (u.a. BGH NStZ 2003, 422).

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Auch knüpft die Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung von Ansprüchen Verletzter nach dem Erlass eines Urteils gem. § 111 i StPO alter und neuer Fassung (s. BGH NStZ 2009, 113; NJW 2008, 1093 zur Geltung des § 111 i StPO in der vor dem 1. Januar 2007 geltenden Gesetzesfassung für Taten, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden) daran an, dass eine Verfallsanordnung grundsätzlich in Betracht kommt und im Urteil lediglich deshalb unterbleibt, weil Ansprüche Verletzter i.S. des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB der Anordnung dieser Rechtsfolge entgegenstehen; dementsprechend hat das Landgericht durch seine Entscheidungen vom 22. Oktober 2009 den dinglichen Arrest auch nicht zur Sicherung von Forderungen Geschädigter aus verjährten Taten aufrechterhalten.
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Sind Taten verjährt, fehlt es unabhängig von Ansprüchen Tatgeschädigter an der Grundlage für eine Anordnung nach §§ 73, 73a StGB (vgl. u.a. BGH NStZ 2003, 422; NJW 1979, 1942; SS-Eser, StGB, 27. Aufl., § 73 Anm. 4).
  • BGH, 01.12.2005 - 3 StR 382/05

    Verfall (Vorrang der Ansprüche des Verletzten); erweiterter Verfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Als Ausfluss der Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StGB, der in der gem. § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StGB geltenden Gesetzesfassung für Taten vor dem 1. Januar 2007 (siehe hierzu auch BGH NStZ-RR 2006, 138) eine Rückgewinnungshilfe zugunsten Verletzter nur im Rahmen der §§ 73, 73 a StGB und nicht im Hinblick auf die Regelung des § 73 d StGB vorsieht, knüpfen die §§ 111 g und 111 h StPO an die materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 73 StGB an.
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Die Voraussetzungen für einen begründeten Antrag nach §§ 111 g Abs. 2, 111 h Abs. 2 StPO, die vorliegend in der Fassung durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 anzuwenden sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2007, 3 Ws 592/07,BeckRS 2007 65322)liegen nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83

    Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2009 - 5 Ws 202/09
    Die Vorschriften der §§ 111 g und h StPO tragen jedoch dem § 73 Abs. 1 S. 2 StGB Rechnung (OLG Karlsruhe MDR 1984, 336; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111 g Anm. 1; SK-Rogall, Loseblattkommentar, 62. Lieferung, § 111 g Anm. 1 ff.; Hees, ZIP 2000, 872).
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