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   OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08   

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https://dejure.org/2008,32403
OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,32403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,32403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,32403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersuchungshaftbefehl: Voraussetzungen der sofortigen Wiederinvollzugsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 2006, 26; 2006, 139; 2007, 254; 2008, 25) ist ein Wegfall der Haftverschonung bei einem von der Staatsanwaltschaft nicht angefochtenen, außer Vollzug gesetzten Haftbefehl nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO möglich, also nur dann, wenn neu hervorgetretene Umstände den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich machen.

    Dabei sind "neu" im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO nachträglich eingetretene oder nach Erlass des Außervollzugsetzungsbeschlusses bekannt gewordene tatsächliche Umstände nur dann, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem so wesentlichen Punkt erschüttern, dass keine Aussetzung bewilligt worden wäre, wenn diese Umstände bei der Entscheidung bereits bekannt gewesen wären (BVerfG StV 2006, 139).

  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 2006, 26; 2006, 139; 2007, 254; 2008, 25) ist ein Wegfall der Haftverschonung bei einem von der Staatsanwaltschaft nicht angefochtenen, außer Vollzug gesetzten Haftbefehl nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO möglich, also nur dann, wenn neu hervorgetretene Umstände den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich machen.
  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 2006, 26; 2006, 139; 2007, 254; 2008, 25) ist ein Wegfall der Haftverschonung bei einem von der Staatsanwaltschaft nicht angefochtenen, außer Vollzug gesetzten Haftbefehl nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO möglich, also nur dann, wenn neu hervorgetretene Umstände den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich machen.
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05

    Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2008 - 1 Ws 254/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 2006, 26; 2006, 139; 2007, 254; 2008, 25) ist ein Wegfall der Haftverschonung bei einem von der Staatsanwaltschaft nicht angefochtenen, außer Vollzug gesetzten Haftbefehl nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO möglich, also nur dann, wenn neu hervorgetretene Umstände den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich machen.
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