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   OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 4 U 213/01   

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https://dejure.org/2002,27377
OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 4 U 213/01 (https://dejure.org/2002,27377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2002 - 4 U 213/01 (https://dejure.org/2002,27377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2002 - 4 U 213/01 (https://dejure.org/2002,27377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegen eine gesetzliche Unfallversicherung; Ausgestaltung der Qualifizierung der Tätigkeit des Ausführens eines Hundes als eine einem Unternehmen dienende fremdnützige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Dieser Beurteilung steht das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.03.2002 (2 U 213/01, ZfSch 2002, 384) nicht entgegen.
  • OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10

    Tierhalterhaftung - Unfall mit einem fremden Pferd - freundschaftliche

    Das Oberlandesgericht S. hat in einem vergleichbaren Sachverhalt eine abweichende Entscheidung getroffen und bei einer geringfügigen Gefälligkeit eine arbeitnehmerähnliche Stellung bejaht (OLG S., Urteil vom 27.03.2002 - 4 U 213/01 - zitiert nach juris), wobei der Senat nicht das Bestreben des Oberlandesgerichts S. verkennt, mit Hilfe einer weiten Auslegung des § 2 Abs. 2 S.1 SGB VII Unfallopfern einen solventen Schuldner für den Ersatz ihrer materiellen Schäden zu verschaffen.
  • LSG Bayern, 06.12.2022 - L 17 U 168/21

    Ausführen eines Pferdes während der Abwesenheit der Halterin als

    Der Versicherungsschutz entfalle auch bei Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten nicht (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2002 - 4 U 213/01).
  • LG Stendal, 30.10.2013 - 23 O 6/13

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Verletzung einer

    Da bereits eine geringfügige und kurze Hilfeleistung genügt und ein erheblicher Nutzen nicht erforderlich ist, stellt unter Umständen auch das Ausführen eines fremden Hundes eine für dessen Halter nützliche Tätigkeit dar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. März 2002, Az. 4 U 213/01, zitiert nach juris).
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