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   OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00   

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https://dejure.org/2000,8765
OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00 (https://dejure.org/2000,8765)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2000 - 2 W 61/00 (https://dejure.org/2000,8765)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2000 - 2 W 61/00 (https://dejure.org/2000,8765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsleistungen; Rabatte für Warenbezug; Wahlrecht; Unzulässige Zugabe; Pharmazeutischer Großhändler

  • Judicialis

    ZugabeVO § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZugabeVO § 1
    Unzulässige Zugabe im Pharmagroßhandel - Umwandlung des Rabattanspruchs in Versorgungsbeiträge - handelsübliche Nebenleistung - unsachliche Beeinflussung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 17 O 404/00
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    a) Eine Ware oder Leistung ist Zugabe, wenn sie neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware oder -leistung ohne besondere Berechnung angeboten, angekündigt oder gewährt wird, und der Erwerb der Nebenware vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig und deshalb geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (BGH WRP 1999, 424, 427 - "Bonusmeilen"; Baumbach/Hefermehl, WettbR 21. Auflage, § 1 ZugabeVO, Rn. 17, jeweils m. w. N.).

    Deshalb können auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH GRUR 1991, 329, 330 "Family-Karte"; GRUR 1994, 230, 232 - "Euroscheck-Differenzzahlung"; GRUR.1998, 502, 504 - "Umtauschrecht I" sowie WRP 1999, 424, 428 - "Bonusmeilen").

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    Es ist deshalb gar nicht möglich, die angesprochene Leistung des Apothekers in ein festes/wenigstens bestimmbares Verhältnis zur Rentenhöhe und damit Gegenleistung der Antragsgegnerin zu setzen, was aber nötig wäre, um der versprochenen Gegenleistung den Charakter der Unentgeltlichkeit zu nehmen (so die auf Seite 3 der Beschwerdeerwiderung zitierte Entscheidung BGH GRUR 1995, 832, 834 "Verbraucherservice").
  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    Irreführend sei der Hinweis auf den angeblichen steuerlichen Zusatznutzen, weil die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des BFH (BB 1989, 676) von einer Aktivierung der Versorgungsanwartschaften abgesehen werden könne, hier nicht vorlägen.
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 246/91

    Euroscheck-Differenzzahlung - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    Deshalb können auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH GRUR 1991, 329, 330 "Family-Karte"; GRUR 1994, 230, 232 - "Euroscheck-Differenzzahlung"; GRUR.1998, 502, 504 - "Umtauschrecht I" sowie WRP 1999, 424, 428 - "Bonusmeilen").
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    Deshalb können auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH GRUR 1991, 329, 330 "Family-Karte"; GRUR 1994, 230, 232 - "Euroscheck-Differenzzahlung"; GRUR.1998, 502, 504 - "Umtauschrecht I" sowie WRP 1999, 424, 428 - "Bonusmeilen").
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53

    Zugabeverordnung. Reisemarken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00
    Auch dort führte der Gesichtspunkt, daß die Kunden in der Regel überhaupt keine Vorstellung von der von ihnen erwarteten Werbearbeit hatten, zur Anwendung des Zugaberechts (BGHZ 11, 274, 276).
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