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   OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12   

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https://dejure.org/2013,6081
OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12 (https://dejure.org/2013,6081)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.01.2013 - 3 W 101/12 (https://dejure.org/2013,6081)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - 3 W 101/12 (https://dejure.org/2013,6081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form des Nachweises der Vertretungsbefugnis eines Bürgermeisters gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form des Nachweises der Vertretungsbefugnis eines Bürgermeisters gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein Ortsbürgermeister muss sich vor dem Notar ausweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 162
  • Rpfleger 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Saarbrücken, 08.12.1995 - 4 O 138/94

    Zum Anscheinsbeweis bei erhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12
    In diesem Fall muss die Vertretungsbefugnis grundsätzlich nicht mehr gesondert nachgewiesen werden (BayObLG, NJW-RR 1996, 894; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2001, 303).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2010 - 5 Wx 31/10

    Vertretung der erwerbenden Kommune

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12
    Handelt ein Vertreter, ist auch die wirksame Vollmacht nachzuweisen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. August 2010, Az. 5 Wx 31/10, zitiert nach juris; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 20 Rdnrn. 21 und 27).
  • OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12
    Offenkundig sind die allen lebenserfahrenen Menschen ohne weiteres bekannten oder solche Tatsachen, deren Kenntnis sich jedermann aus allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quellen ohne besondere Sachkunde verschaffen kann (RGZ 147, 200; OLG München, NJW-RR 2010, 1027; Demharter, aaO, § 29 Rdnr. 60).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2010 - 3 W 177/10

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer Stiftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12
    Auch für diesen Vertretungsnachweis gilt das Formerfordernis des § 29 GBO (vgl. Senat, DNotZ 2011, 290).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 20 W 215/15

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Bürgermeisters und 1.

    Ein solcher Nachweis, der bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich durch eine Erklärung der Aufsichtsbehörde in öffentlicher Urkunde oder eine Bescheinigung der vertretenen juristischen Person selbst in der Form des § 29 Abs. 3 GBO geführt werden kann (vgl. Demharter, a.a.aO., § 19 Rn. 74.3; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearb. 2012, Vorbem. zu §§ 127a, 128 BeurkG Rn. 343 m.w.N.; Meikel/Hertel, a.a.O., § 29 Rn. 124; BayObLG Rpfleger 1986, 370; OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 56; OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162) ist jedoch nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO dann entbehrlich, wenn die Vertretungsberechtigung bei dem Grundbuchamt oder dem an dessen Stelle tretenden Beschwerdegericht offenkundig sind.

    Wegen der hier somit gegebenen Offenkundigkeit der Amtsinhaberschaft der beiden für die Gemeinde handelnden Personen bedurfte es auch hier keiner abschließenden Entscheidung der Rechtsfrage, ob ansonsten an den Anforderungen einer früheren Senatsentscheidung (Rpfleger 1990, 112 [OLG Frankfurt am Main 11.12.1989 - 20 W 374/89] betreffend die Vertretung einer Bank als öffentlich-rechtlicher Körperschaft) festzuhalten ist oder jedenfalls bei der - hier allerdings nicht gegebenen - Verwendung des Dienstsiegels in einer notariellen Urkunde ebenfalls auf die Nachweiserleichterung des § 29 Abs. 3 GBO zurückgegriffen werden kann (so Neumeyer, RNotZ 2001, 249/260; offen gelassen von OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162 [OLG Zweibrücken 02.01.2013 - 3 W 101/12] ).

  • OLG Dresden, 27.04.2015 - 17 W 382/15

    Vollwertigkeitsbescheinigung einer Gemeinde in gesiegelter Form erforderlich

    Diese Wirkung wird durch die notarielle Beurkundung nicht erzielt, da die Notarin nach dem Inhalt der Urkunde weder die Vertretungsberechtigung des Bürgermeisters der Erstbeteiligten noch die Einhaltung der für die Wirksamkeit der Erklärung maßgebenden - insbesondere gemeinderechtlichen - Vorschriften geprüft hat (hierzu OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162 ).
  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 145/20

    Nachweis der Vertretungsmacht eines Gemeindebeamten für den Vollzug von

    Dabei erscheint fraglich, ob die Veröffentlichung einer Geschäftsordnung des Gemeinderats im Internet schon zur Offenkundigkeit führen kann (OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 162).
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