Rechtsprechung
   OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27108
OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05 (https://dejure.org/2005,27108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 N 78.05 (https://dejure.org/2005,27108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 N 78.05 (https://dejure.org/2005,27108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt des Darlegungsgebots bei Rechtsbehelfen; Verfassungskonforme Interpretation des § 5 Abs. 1 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Prinzip amtsgemäßer Versorgung als Grundsatz des Berufsbeamtentums

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; VAHRG § 5; ; VAHRG § 5 Abs. 1; ; BeamtVG § 57; ; BeamtVG § 57 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Das VAHRG, welches einer Forderung des BVerfG nachkommen will, bestimmten Konsequenzen des Versorgungsausgleichs zu begegnen (BVerfGE 53, 257 ff.), pauschaliert aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität (BVerwGE 109, 231, 233), erfasst Sachverhalte wie den hiesigen generell (§ 5 Abs. 1 VAHRG).

    Nur ist der sog. Versorgungsausgleich bzw. das entsprechende Konzept als solches damit vereinbar (BVerfGE 53, 257, 306 [vom Rechtsbehelf "NJW 1980, 692" zitiert]).

    Sodann liegt der Bezug auf den grundrechtlichen Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) neben der Sache; Versorgungsansprüche, deren Gestaltungen, sind (nur) an der Garantie der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu messen, wobei jenem Verfassungsprinzip eine Funktion wie beim Eigentumsschutz zukommt (BVerfGE 53, 257, 306 f. [vom Rechtsbehelf nur mit "NJW 1980, 692" zitiert und missverstanden]).

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Im Grunde fehlt auch hier bereits die Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil, das für jene Figur mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG (Kammerbeschluss zu den §§ 57 Abs. 1 BeamtVG, [der Sache nach] 5 VAHRG in NVwZ 1996, 584 f.) keinen Raum sieht (a.a.O. S. 6).

    Die entsprechende Regelung (scil. § 5 VAHRG) genügt, auch in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung, jenem Erfordernis, und zwar unabhängig davon, ob aus der Versicherungsanwartschaft des (der) Ausgleichsberechtigten bereits eine Rente fließt (BVerfG [Kammer] NVwZ 1996, 584 f.; BVerwG Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 11 [S. 10 f.]); der Kläger ist nicht der illegitimen "Doppelbelastung" (BVerwGE 109, 231, 234) ausgesetzt (nämlich nicht auch unterhaltspflichtig).

    Zum Grundrecht des Familienschutzes (Art. 6 Abs. 1 GG) wie zum Gleichberechtigungssatz (Art. 3 Abs. 2 GG) wäre dem Rechtsbehelf kein entsprechender Ansatz (wieso könnte der Kläger in einem jener Grundrechte betroffen sein?) zu entnehmen; ansonsten hat die beamtenrechtliche "Umsetzung" des Versorgungsausgleichs auch hier angesichts, wegen jener Grundrechte Bestand (BVerfG [Kammer] NVwZ 1996, 584; zum allgemeinen Gleichheitssatz [Art. 3 Abs. 1 GG] siehe übrigens noch BVerwG Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 6 [S. 8]).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Das VAHRG, welches einer Forderung des BVerfG nachkommen will, bestimmten Konsequenzen des Versorgungsausgleichs zu begegnen (BVerfGE 53, 257 ff.), pauschaliert aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität (BVerwGE 109, 231, 233), erfasst Sachverhalte wie den hiesigen generell (§ 5 Abs. 1 VAHRG).

    Die entsprechende Regelung (scil. § 5 VAHRG) genügt, auch in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung, jenem Erfordernis, und zwar unabhängig davon, ob aus der Versicherungsanwartschaft des (der) Ausgleichsberechtigten bereits eine Rente fließt (BVerfG [Kammer] NVwZ 1996, 584 f.; BVerwG Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 11 [S. 10 f.]); der Kläger ist nicht der illegitimen "Doppelbelastung" (BVerwGE 109, 231, 234) ausgesetzt (nämlich nicht auch unterhaltspflichtig).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Die ebenfalls hergebrachte (Art. 33 Abs. 5 GG) Fürsorgepflicht, welche der Rechtsbehelf ohne fallgruppenbezogene Aufbereitung lediglich ferner nennt, bedingt keine Versorgung als solche (von Sonderfeldern wie dem der Beihilfe [exemplarisch dazu BVerfGE 83, 89, 100 f.] abgesehen) über das Alimentationsprinzip hinaus.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Verfassungskonforme Interpretation wird an der Wortlautgrenze (BVerfGE 110, 226, 267) scheitern (vgl. § 5 Abs. 1 VAHRG).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus OVG Berlin, 07.06.2005 - 4 N 78.05
    Es ist richtig, dass zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) das Prinzip amtsgemäßer Versorgung rechnet (BVerfG, st. Rspr., u.a. BVerfGE 61, 43 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht