Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 Abs 3 BevBauwV, § 6 Abs 1 S 1 BauO BB, § 6 Abs 2 S 1 BauO BB, § 6 Abs 5 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 1 BauO BB
Beurteilungszeitpunkt für Beseitigungsanordnung; Untergang der Baugenehmigung für Bevölkerungsbauwerk; Erlöschen der Baugenehmigung durch Dachveränderungen; Umfang einer Beseitigungsanordnung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 11 Abs 3 BevBauwV, § 6 Abs 1 S 1 BauO BB, § 6 Abs 2 S 1 BauO BB, § 6 Abs 5 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 1 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB
Beseitigungsanordnung; Verordnung über Bevölkerungsbauwerke; Untergang der Rechtsposition durch wesentliche Veränderungen des Gebäudes; Veränderung der Dachkonstruktion; rechtmäßig errichtetes Gebäudes i.S.v. § 6 Abs. 12 Satz 1 BbgBO; vollständige Beseitigung; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gartenhaus mit Attika aufgepeppt: Bestandsschutz entfällt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gartenhaus umgebaut: Bestandsschutz entfällt, Abriss droht! (IBR 2016, 730)
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 2).Nach allgemeinen Grundsätzen kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an (BVerwG…, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Zulässigkeit der Änderung eines bereits gestellten Bauantrags während des …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 2). - VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung
Gleiches gilt für einen eventuellen Schutz vor bauordnungsrechtlichem Einschreiten nach § 11 Abs. 3 Bevölkerungsbauwerkeverordnung (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris).Ein Bestandsschutz entfällt im Umkehrschluss, wenn bauliche Maßnahmen zu einer Identitätsänderung des Bauwerks führen und dieses gegenüber dem ursprünglichen als ein anderes Bauwerk ("aliud") erscheint (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 7 m.w.N).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16
Grenze für die Annahme eines Ortsteils; Notwendigkeit einer Baugenehmigung bei …
Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht hierzu zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, dass eine (Teil-)Erneuerung einer Dachkonstruktion unter Veränderung der Dachneigung über eine bloße Instandhaltung hinausgehen und als solches eine wesentliche Veränderung des Gebäudes darstellen kann (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
Baunachbarstreit; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Anbau; Abstellraum (frühere …
Ein Bestandsschutz entfällt, wenn bauliche Maßnahmen zu einer Identitätsänderung des Bauwerks führen und dieses gegenüber dem ursprünglichen als ein anderes Bauwerk ("aliud") erscheint (Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16
Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes …
Keine rechtmäßige Errichtung liegt dagegen bei Gebäuden vor, deren Schutz allein durch § 11 Abs. 3 Bevölkerungsbauwerkeverordnung vermittelt wird, weil durch diese Vorschrift - anders als etwa durch Erteilung einer Baugenehmigung - dem Bauwerk keine (nachträgliche) Legalität vermittelt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 - juris Rn. 10). - VG Stuttgart, 19.04.2017 - 2 K 4541/15
Rechtmäßigkeit einer umweltrechtlichen Beseitigungsanordnung
Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bau- oder umweltrechtlicher Beseitigungs- oder Sanierungsanordnungen kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BVerwG, Beschl. v. 11.08.1992 - 4 B 161.92 - NVwZ 1993, 476; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.10.2016 - 10 N 24.13 - juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455). - VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 523/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Keine rechtmäßige Errichtung liegt dagegen bei Gebäuden vor, deren Schutz allein durch § 11 Abs. 3 Bevölkerungsbauwerkeverordnung vermittelt wird, weil durch diese Vorschrift - anders als etwa durch Erteilung einer Baugenehmigung - dem Bauwerk keine (nachträgliche) Legalität vermittelt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 - juris Rn. 10). - VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 1608/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Ein Bestandsschutz entfällt im Umkehrschluss, wenn bauliche Maßnahmen zu einer Identitätsänderung des Bauwerks führen und dieses gegenüber dem ursprünglichen als ein anderes Bauwerk ("aliud") erscheint (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 7 m.w.N). - VG Schwerin, 18.09.2020 - 2 A 602/19
Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines zerstörten Bootsschuppens; …
Denn eine rechtmäßige Errichtung liegt bei Gebäuden nicht vor, deren Schutz allein durch § 11 Abs. 3 Bevölkerungsbauwerkeverordnung vermittelt wird, weil durch diese Vorschrift - anders als etwa durch Erteilung einer Baugenehmigung - dem Bauwerk keine (nachträgliche) Legalität vermittelt wird (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. August 2013 - 3 L 4/08 - amtl. Umdruck S. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 - Juris Rn. 10).