Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2586
OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22 (https://dejure.org/2023,2586)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2023 - 4 N 32.22 (https://dejure.org/2023,2586)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 4 N 32.22 (https://dejure.org/2023,2586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,2586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Ergibt sich die Verfahrensart aus der Verwaltungsgerichtsordnung, ist das Verfahren kontradiktorisch und Beklagter der Rechtsträger (Beschluss des Senats vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 - juris Rn. 16).

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 14) und des Senats (vgl. Beschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 - juris Rn. 14) davon ausgegangen, dass es sich bei dem Wahlanfechtungsverfahren nach § 16a Abs. 7 LGG nicht um einen Organstreit handelt.

    Ist das Verwaltungsgericht zuständig, findet die Verwaltungsgerichtsordnung nach bundesrechtlicher Vorgabe Anwendung (Beschluss des Senats vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 14) und des Senats (vgl. Beschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 - juris Rn. 14) davon ausgegangen, dass es sich bei dem Wahlanfechtungsverfahren nach § 16a Abs. 7 LGG nicht um einen Organstreit handelt.

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei dem Wahlanfechtungsverfahren, das die Rechtmäßigkeit der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und damit gewissermaßen erst die Basis für ihre organschaftlichen Rechtsbeziehungen zur Dienststellenleitung betrifft, anders als bei der Klage nach § 22 BGleiG (a.F.; jetzt § 34 BGleiG) nicht um einen Organstreit handelt (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Der Beklagte stützt seine Kritik an der Rechtsprechung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2007 (- 6 A 1.06 - juris Rn. 20) und entnimmt diesem, maßgeblich für die Bestimmung des Klagegegners sei das Abstellen auf einen Zurechnungsakt in Form einer Bestellung der gewählten Kandidatinnen, der nach dem Berliner Landesrecht gerade nicht vorgesehen sei.

    In Anwendung der VwGO ist die Wahlanfechtung durch eine Klage geltend zu machen (vgl. v. Roetteken, BGleiG, Stand April 2021, § 21 BGleiG 2015 Rn. 43; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - juris und vom 19. September 2012 - 6 A 7.11 - juris).

  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11

    Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Seinem Urteil vom 19. September 2012 (- 6 A 7.11 - juris Rn. 14) hat es ohne Weiteres das Rechtsträgerprinzip zugrunde gelegt.

    In Anwendung der VwGO ist die Wahlanfechtung durch eine Klage geltend zu machen (vgl. v. Roetteken, BGleiG, Stand April 2021, § 21 BGleiG 2015 Rn. 43; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - juris und vom 19. September 2012 - 6 A 7.11 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist Ausdruck dieses Grundprinzips, das auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 78 VwGO maßgeblich ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 2. August 2017 - 1 S 542/17 - juris Rn. 25; Meissner/Schenk: in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, VwGO § 78 Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19

    Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 A 2667/19
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22
    Die Frage von grundsätzlicher Bedeutung muss ausformuliert werden (OVG Münster, Beschluss vom 1. April 2020 - 10 A 2667/19 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2024 - 4 N 43.20

    Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung - Pensionierung - Suchpflicht - Dienstherr -

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2023 - OVG 4 N 32/22 - juris Rn. 15).

    Die Frage von grundsätzlicher Bedeutung muss ausformuliert werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2023 - OVG 4 N 32/22 - juris Rn. 15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht