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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18 (https://dejure.org/2023,6966)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2023 - 70 A 4.18 (https://dejure.org/2023,6966)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2023 - 70 A 4.18 (https://dejure.org/2023,6966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 Abs 3 FlurbG, § 3 Abs 4 FlurbuaGAG BB
    Befreiung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen - Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft - Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft - Heranziehungsbescheid - offensichtliche und unbillige Härte - Vorteile aus Flurbereinigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 Abs 3 FlurbG, § 3 Abs 4 FlurbuaGAG BB
    Befreiung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen - Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft - Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft - Heranziehungsbescheid - offensichtliche und unbillige Härte - Vorteile aus Flurbereinigung - wegemäßige Erschließung - Schaffung ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 14/11

    Befreiung von der Aufbringung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Es unterliegt keinen Bedenken, die Vorschrift des § 19 Abs. 3 FlurbG auch auf die Heranziehung von Vorschüssen auf Flurbereinigungsbeiträge anzuwenden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013 - 15 KF 14/11 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 5 B 114.92 - juris Rn. 11).

    Deshalb ist eine Befreiung von der Vorschusspflicht regelmäßig nur bei den Teilnehmern gerechtfertigt, die offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Mai 2012 - 7 S 1750/10 - juris Rn. 61; OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 2009 - F 7 D 4/07 - juris 16 ff.).

    Zudem ist davon auszugehen, dass eine Fläche aufgrund einer verbesserten Erschließung an der allgemeinen Wertsteigerung infolge der Flurbereinigung teilnehmen wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 19; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 18, wonach bereits die Verbesserung der Erschließungssituation einen abgeltungspflichtigen Vorteil darstelle).

    Die damit verbundene allgemeine Wertsteigerung der Besitzstände der Teilnehmer an der Flurbereinigung ist für diese nicht als Nachteil, sondern als Vorteil anzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15

    Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Das Ablehnungsgesuch dient - wie schon die Ablehnungsgesuche in dem am selben Tag verhandelten Verfahren OVG 70 A 15.15 (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. März 2023) - offensichtlich vor allem dazu, das seit dem 29. April 2019 bei Gericht anhängige und spruchreife Hauptsacheverfahren weiter zu verschleppen.

    b) Soweit die Klägerin in dem gegen die vorläufige Besitzeinweisung gerichteten Verfahren OVG 70 A 15.15 geltend gemacht hat, die Abfindungsflurstücke seien für den von ihr geplanten Obstanbau nachteilig und es bestehe in der Flur 1 kein unmittelbarer Zugang mehr von ihrem Wohngrundstück aus (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. März 2023 - OVG 70 A 15.15 -), rechtfertigt auch dies nicht die Annahme, sie zöge offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung.

    Der Beklagte des Verfahrens OVG 70 A 15.15 hat nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass mit der Ausweisung des Flurstücks 4... in der Flur 1 eine einheitliche Bewirtschaftungsfläche geschaffen worden sei, die zuvor nicht vorhanden gewesen sei.

  • OVG Sachsen, 18.12.2009 - F 7 D 4/07

    Teilnehmerbeiträge, unbillige Härte, Kostenvorschuss, Beitragsbefreiung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Deshalb ist eine Befreiung von der Vorschusspflicht regelmäßig nur bei den Teilnehmern gerechtfertigt, die offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Mai 2012 - 7 S 1750/10 - juris Rn. 61; OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 2009 - F 7 D 4/07 - juris 16 ff.).

    Zudem ist davon auszugehen, dass eine Fläche aufgrund einer verbesserten Erschließung an der allgemeinen Wertsteigerung infolge der Flurbereinigung teilnehmen wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 19; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 18, wonach bereits die Verbesserung der Erschließungssituation einen abgeltungspflichtigen Vorteil darstelle).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10

    Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Deshalb ist eine Befreiung von der Vorschusspflicht regelmäßig nur bei den Teilnehmern gerechtfertigt, die offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Mai 2012 - 7 S 1750/10 - juris Rn. 61; OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 2009 - F 7 D 4/07 - juris 16 ff.).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rüge der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 5 B 114.92 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Sämtliche angeführten Beschlüsse sind bestandskräftig geworden (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021 - OVG 70 A 4/16 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf Urteil des Senats vom 29. August 2018 - OVG 70 A 1/16 - juris Rn 30).
  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 2.72

    Erhebung von Beiträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Für eine solche Sonderbelastung bietet aber das Flurbereinigungsgesetz keine Handhabe (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1972 - V C 2.72 - BVerwGE 40, 190, juris Rn. 14 zur Stundung von Beiträgen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 18.15

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Der angefochtene Heranziehungsbescheid vom 30. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2015 sei formell nicht zu beanstanden, hinreichend begründet und auch dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden (vgl. im Einzelnen Urteil des Senats vom 29. August 2018 - OVG 70 A 18/15 - UA S. 8 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16

    Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
    Sämtliche angeführten Beschlüsse sind bestandskräftig geworden (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021 - OVG 70 A 4/16 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf Urteil des Senats vom 29. August 2018 - OVG 70 A 1/16 - juris Rn 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 18.15

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Antrag auf Befreiung gem. § 19 Abs. 3 FlurbG abgetrennt (Az. OVG 70 A 4.18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15

    Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von

    Im Übrigen hat das Landwirtschaftsunternehmen den von der Klägerin erhobenen Vorschuss auf Flurbereinigungsbeiträge gezahlt (vgl. Urteil des Senats vom 21. März 2023 - OVG 70 A 4.18 -).
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