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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17   

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https://dejure.org/2018,18348
OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17 (https://dejure.org/2018,18348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2018 - 3 N 11.17 (https://dejure.org/2018,18348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 N 11.17 (https://dejure.org/2018,18348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 4 EUV 65/2011, Art 4 EGV 1082/2003
    Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 4 VO (EG) 1082/2003 (juris: EGV 1982/2003); Kennzeichnung freilaufender, sich untereinander vermehrender Rinderherde und Ausschluss von Tiertransporten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 4 EUV 65/2011, Art 4 EGV 1082/2003
    KULAP 2007; Ablehnung; Vor-Ort-Kontrolle; Unmöglichmachen; Ankündigungsfrist; Abwesenheit des Betriebsinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17
    Die Frage, wann ein Betriebsinhaber "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht, hat der Gerichtshof der Europäischen Union, wie das Zulassungsvorbringen selbst anführt, bezogen auf Art. 23 Abs. 2 VO (EG) 796/2004 dahin beantwortet, dass, wenn der Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht mit dem Vorsatz handelt, einer Vor-Ort-Kontrolle zu entgehen, die Ablehnung der betreffenden Beihilfeanträge nach dieser Bestimmung nur gerechtfertigt ist, wenn er oder sein Vertreter die Durchführung der fraglichen Kontrolle oder eines Teils von ihr durch ein Tun oder Unterlassen verhindert oder unmöglich gemacht hat, das auf seine Fahrlässigkeit zurückgeführt werden kann, und er nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass die Kontrolle vollständig durchgeführt wird (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 - juris Rn. 28).

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Ablehnung finanzieller Förderung bei Unmöglichmachen einer Vor-Ort-Kontrolle zwar eine pauschale und schwerwiegende Rechtsfolge darstellt, diese aber nicht unverhältnismäßig, sondern durch Ziel und Bedeutung dieser Kontrollen, zuverlässig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die anderweitigen Verpflichtungen eingehalten werden, und damit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Wirksamkeit des Schutzes der Rechtsgüter, der mit den anderweitigen Verpflichtungen verfolgt wird, zu dienen, gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 - juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 27 ff., 31).

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Ablehnung finanzieller Förderung bei Unmöglichmachen einer Vor-Ort-Kontrolle zwar eine pauschale und schwerwiegende Rechtsfolge darstellt, diese aber nicht unverhältnismäßig, sondern durch Ziel und Bedeutung dieser Kontrollen, zuverlässig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die anderweitigen Verpflichtungen eingehalten werden, und damit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Wirksamkeit des Schutzes der Rechtsgüter, der mit den anderweitigen Verpflichtungen verfolgt wird, zu dienen, gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-536/09 - juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 27 ff., 31).
  • VG Münster, 21.09.2011 - 9 K 1089/09

    Bewilligung und Auszahlung einer Betriebsprämie für das Wirtschaftsjahr 2008 bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 3 N 11.17
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster sieht - bezogen auf die Vorschrift des Art. 23a Abs. 1 VO (EG) 796/2004 - ein Ermessen lediglich bezogen auf die Frage, ob eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt werden kann, soweit der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird (VG Münster, Urteil vom 21. September 2011 - 9 K 1089/09 - juris Rn. 31).
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