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   OVG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 D 7/03 NE   

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https://dejure.org/2005,23162
OVG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 D 7/03 NE (https://dejure.org/2005,23162)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 D 7/03 NE (https://dejure.org/2005,23162)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 D 7/03 NE (https://dejure.org/2005,23162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Normenkontrolle; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Zulässigkeit des Baus eines Einkaufzentrums; Fehlerfreie Abwägung öffentlicher Belange; Fehler bei einem Ausfertigungsvermerk auf der Bebauungsplanurkunde; Bekannmachung eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Frankfurt/Oder, 09.10.2009 - 7 L 261/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Drittanfechtung Genehmigung eines Rinderstalls in

    Danach bedarf es an dieser Stelle insbesondere keiner weiteren Prüfung, ob die ursprünglich wegen eines Ausfertigungsmangels fehlerhaft erfolgte Bekanntmachung (vom 11. Oktober 2000) des Planes durch die Ausfertigung vom 28. Oktober 2004 und die nachfolgende Bekanntmachung vom 4. November 2004 im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wirksam geheilt wurde oder ob es hierfür mit Blick auf die wegen der Beurkundungsfunktion der Ausfertigung erforderliche zeitliche Nähe (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - 2 A 14.05 -, zit. n. Juris, Rz. 27; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2005 - 3 D 7/03.NE -, n. v., S. 19 f. d. E.A.) einerseits sowie eine möglicherweise zwischenzeitlich veränderte Sachlage in Bezug auf die abwägungsrelevanten Tatsachen andererseits (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890 f.) - insoweit sind die nach Angaben des Antragsgegners und des Beigeladenen noch nach dem Satzungsbeschluss errichteten und genehmigten Stallanlagen des Beigeladenen nördlich vom Vorhabensstandort zu betrachten - ausnahmsweise einer erneuten (Abwägung und) Beschlussfassung der Gemeinde bedurfte.
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