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OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 67 Abs. 4 VwGO
Prozessrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 67 Abs. 4
Alkohol im Verkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Postulationsfähigkeit; Vertretungszwang; Entziehung der Fahrerlaubnis - rechtsportal.de
VwGO § 67 Abs. 4
Anforderungen an Vertretungszwang im Rahmen einer Beschwerde gegen Fahrerlaubnisentziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 01.11.2021 - 5 V 1652/21
- OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21
Die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht haben zutreffend angenommen, dass der Antragsteller mit dem bei ihm bei der Trunkenheitsfahrt vom 16.11.2020 festgestellten Promille-Wert von 2, 0 zu den Personen gehört, für die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Übereinstimmung mit der Wertung des Verordnungsgebers (vgl. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ) deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07, juris Rn. 15 ff. m.w.N.). - BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21
Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffes vorgenommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 58.12, juris Rn. 16 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 - 4 S 17/19
Umgehung des Vertretungszwangs beim OVG durch Bezugnahme auf Schreiben der Partei …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21
Soweit der Vertretene bei der Erstellung eines Schriftsatzes mitgewirkt hat, muss erkennbar sein, dass der Vertreter den Schriftsatz eigenständig geprüft, rechtlich durchdrungen und für gut befunden hat, wofür allein eine entsprechende Erklärung des Prozessbevollmächtigten nicht ausreicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.01.2019 - 4 S 17/19, juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00
Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21
In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.07.2000 - 1 B 37.00, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2022 - 10 M 6/21
Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht
Soweit der Vertretene bei der Erstellung eines Schriftsatzes mitgewirkt hat, muss erkennbar sein, dass der Vertreter den Schriftsatz eigenständig geprüft, rechtlich durchdrungen und für gut befunden hat, wofür allein eine entsprechende Erklärung des Prozessbevollmächtigten nicht ausreicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2. Dezember 2021 - 1 B 434/21 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 1. November 2021 - 9 LA 11/20 - OVG Sachsen, Beschl. v. 24. Februar 2021 - 5 A 527/19.A - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. Januar 2019 -4 S 17/19, zit. nach JURIS, jeweils m. w. N.).