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   OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22   

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https://dejure.org/2022,36470
OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22 (https://dejure.org/2022,36470)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2022 - 2 B 248/22 (https://dejure.org/2022,36470)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2022 - 2 B 248/22 (https://dejure.org/2022,36470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 15a; AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6
    Ärztliches Attest; Arzt-Patienten-Beziehung; fachärztliches Attest; Psychische Erkrankung; Substantiierungspflicht; Traumatisierendes Ereignis; Verteilung; Verteilungsentscheidung; zwingender Grund

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 15a; AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6
    Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung bei Verteilung eines Ausländers als zwingender Grund

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).

    Darauf, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen auch eine erst vor kurzem begonnene Beziehung zu der behandelnden Person schützenswert sein kann (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25), kann der Antragsteller zu 1. sich daher nicht berufen.

  • OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14
    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Erkrankungen können daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen einen zwingenden Grund darstellen, der einer Verteilung in ein anderes Bundesland entgegensteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.).

    Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört zur Substantiierung einer psychischen Erkrankung, zumal wenn- ähnlich einer PTBS - traumatisierende Erlebnisse im Heimatstaat Auslöser der Erkrankung gewesen sein sollen , regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden (fach-)ärztlichen Attests (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Ein Arbeitsplatzangebot und die daraus folgende Möglichkeit der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung stellen keine "zwingenden Gründe" im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG dar (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21

    Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 08.05.2014 - 1 B 84/14

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; psychische Erkrankung -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2022 - 2 B 248/22
    Zu berücksichtigende Faktoren sind insbesondere die Art der erforderlichen Behandlung, wann die Behandlung am derzeitigen Aufenthaltsort begonnen wurde, wie viele Behandlungstermine bereits stattgefunden haben, ob die Verteilung in eine seit längerem bestehende schützenswerte Arzt-Patienten- bzw. Therapeuten-Patienten-Beziehung eingreifen würde und wie schwer die bei einer Verteilung drohenden gesundheitlichen Folgen sind (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 29.06.2023 - 2 B 94/23

    Epilepsie; Gesundheitsgefahr; Verteilung; zwingender Grund

    Dass sich ihr Gesundheitszustand im Falle eines Behandlerwechsels aber ernsthaft zu verschlechtern drohen würde, wie es für die Annahme eines zwingenden Grundes im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG erforderlich wäre (vgl. zum Maßstab vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25; Beschl. v. 02.12.2022 - 2 B 248/22, juris Rn. 16; Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 08.05.2014 - 1 B 84/14, juris Rn. 4), ist den Attesten indes nicht zu entnehmen.
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