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   OVG Hamburg, 15.04.2021 - 5 Bs 89/21   

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https://dejure.org/2021,8640
OVG Hamburg, 15.04.2021 - 5 Bs 89/21 (https://dejure.org/2021,8640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2021 - 5 Bs 89/21 (https://dejure.org/2021,8640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2021 - 5 Bs 89/21 (https://dejure.org/2021,8640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verfassungsmäßigkeit und Umfang des Anspruchs auf Einsicht in die Niederschriften eines Untersuchungsausschusses; Gelegenheit zur Stellungnahme zeitlich vor der Beweisaufnahme als überwiegendes Interesse

  • VG Hamburg PDF

    Eilantrag gegen den PUA "Cum-Ex Steuergeldaffäre" wegen unterbliebener Akteneinsicht in zweiter Instanz ohne Erfolg

  • rechtsportal.de

    Einsichtsrecht von Betroffenen lediglich bzgl. der Niederschrift der eigenen Ausführungen; Einschränkung des Rechts der Betroffenen auf Akteneinsicht i.R.d. Untersuchungsausschussverfahrens; Berücksichtigen der Interessen der Betroffenen bei der Abfassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen den PUA "Cum-Ex Steuergeldaffäre" wegen unterbliebener Akteneinsicht auch in zweiter Instanz ohne Erfolg

  • mopo.de (Pressebericht, 23.04.2021)

    Cum-Ex-Skandal: Warburg-Anwälte bestehen auf Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Betroffenen im Sinne von § 19 Abs. 1 HmbUAG steht nach § 30 Abs. 3 HmbUAG lediglich ein Anspruch auf Einsicht in die Niederschrift ihrer eigenen Ausführungen, nicht aber auf eine umfängliche Akteneinsicht zu. 2. Soweit nach § 30 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 4 HmbUAG im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 03.02.2010 - 5 Bs 16/10

    "HSH Nordbank"-Untersuchungsausschuss kann Betroffenen von öffentlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.2021 - 5 Bs 89/21
    Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, das HmbUAG habe die Betroffenen nur mit bestimmten Verfahrensrechten und nicht mit einem umfänglichen Akteneinsichtsrecht ausgestattet, und dies sei mit höherrangigem Recht vereinbar, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts im Beschluss vom 3. Februar 2010 (5 Bs 16/10), wo es heißt (juris Rn. 14 und 18):.
  • VG Hamburg, 22.04.2021 - 13 E 1560/21

    Zur Behandlung von juristischen Personen als "Betroffene" im Sinne des Gesetzes

    Es wird für jede der Antragstellerinnen der Auffangwert von 5.000,- Euro angesetzt und wegen der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache von einer Halbierung im Eilrechtsschutzverfahren abgesehen (ebenso bereits VG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2021, 19 E 1769/21 veröffentlicht auf https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/ und OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2021, 5 Bs 89/21, veröffentlicht auf https://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/entscheidungen/).
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