Rechtsprechung
OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostensatz im Rahmen einer Beschwerde; Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf der Frist; Einordnung der statthaften Klageart einer Nichtbescheidung einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostensatz im Rahmen einer Beschwerde; Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf der Frist; Einordnung der statthaften Klageart einer Nichtbescheidung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.07.2015 - 10 KO 3812/15
- OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 366
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 7 E 13031/96
Strafgefangener; Dienstaufsichtsbeschwerde; Häftling
Auszug aus OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15
Bei einer wegen Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf des Frist des § 75 VwGO erhobenen Klage handelt es sich nicht um eine auf Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtete Verpflichtungsklage, sondern um eine allgemeine Leistungsklage (wie OVG Koblenz, Beschl. v. 20.11.1996, 7 E 13031/96, juris), auf die § 75 VwGO keine Anwendung findet.Denn bei der wegen Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf des Frist des § 75 VwGO erhobenen Klage handelt es sich nicht um eine auf Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtete Verpflichtungsklage, sondern um eine allgemeine Leistungsklage (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 20.11.1996, 7 E 13031/96), auf die § 75 VwGO keine Anwendung findet.