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   OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37128
OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15 (https://dejure.org/2015,37128)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3 So 63/15 (https://dejure.org/2015,37128)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3 So 63/15 (https://dejure.org/2015,37128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostensatz im Rahmen einer Beschwerde; Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf der Frist; Einordnung der statthaften Klageart einer Nichtbescheidung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostensatz im Rahmen einer Beschwerde; Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf der Frist; Einordnung der statthaften Klageart einer Nichtbescheidung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 7 E 13031/96

    Strafgefangener; Dienstaufsichtsbeschwerde; Häftling

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.08.2015 - 3 So 63/15
    Bei einer wegen Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf des Frist des § 75 VwGO erhobenen Klage handelt es sich nicht um eine auf Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtete Verpflichtungsklage, sondern um eine allgemeine Leistungsklage (wie OVG Koblenz, Beschl. v. 20.11.1996, 7 E 13031/96, juris), auf die § 75 VwGO keine Anwendung findet.

    Denn bei der wegen Nichtbescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Ablauf des Frist des § 75 VwGO erhobenen Klage handelt es sich nicht um eine auf Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtete Verpflichtungsklage, sondern um eine allgemeine Leistungsklage (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 20.11.1996, 7 E 13031/96), auf die § 75 VwGO keine Anwendung findet.

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