Rechtsprechung
OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ersatz von Abschleppkosten bei Parken in vorübergehend eingerichtetem Halteverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an ein rechtmäßiges Abschleppen eines in einer mobilen Halteverbotszone abgestellten Fahrzeuges im Wege einer Ersatzvornahme; Einrichtung einer Halteverbotszone für die Dreharbeiten im Rahmen einer erteilten Sondernutzung; Absehbarkeit eines Halteverbotes bei ...
- Judicialis
HmbVwVG § 14 lit. a); ; HmbVwVG § 18 Abs. 1 lit. c); ; HmbVwVG § 27; ; HmbVwVG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mobiles Parkverbot und Abschleppkosten
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.05.2004 - 7 K 2192/04
- OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Papierfundstellen
- NZV 2008, 313
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Sind sie, wie jedenfalls für den Zeitpunkt des Abschleppens feststeht, ordnungsgemäß aufgestellt, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob dieser das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316).Unter diesen Umständen bedurfte es für die Wiederherstellung der Haltverbotszone keiner Vorlaufzeit, wie dies sonst für die Einrichtung einer solchen Zone zur gebührenden Rücksicht auf die Verkehrsteilnehmer erforderlich ist (vgl. zu dieser Begrenzung des Abschlepp- und Kostenrisikos BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316;… OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783).
- OVG Hamburg, 04.11.2003 - 3 Bf 23/03
Rechtmäßigkeit eines Abschleppvorgangs
Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Dass die Klägerin möglicherweise erst nachträglich zur Störerin geworden war, berührt die Rechtmäßigkeit des Abschleppvorgangs nicht (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 4.11.2003, NordÖR 2004, 399).Im vorliegenden Fall ist es auch nicht wegen besonderer Umstände unverhältnismäßig, der Klägerin die Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs aufzuerlegen (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf die Erstattungspflicht OVG Hamburg, Urt. v. 4.11.2003, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 14.07.1994 - Bf VII 14/94
Halteverbotszone; Einrichtung einer Halteverbotszone; Kostenerstattung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Unter diesen Umständen bedurfte es für die Wiederherstellung der Haltverbotszone keiner Vorlaufzeit, wie dies sonst für die Einrichtung einer solchen Zone zur gebührenden Rücksicht auf die Verkehrsteilnehmer erforderlich ist (…vgl. zu dieser Begrenzung des Abschlepp- und Kostenrisikos BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316; OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783). - BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87
nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Das Wegfahrgebot war, weil es den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gleich steht, entsprechend § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1988, NVwZ 1988, 623).
- VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?
Für die Durchführung der Ersatzvornahme ist es ausreichend, dass ein wirksamer, sofort vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegt, während es auf dessen Rechtmäßigkeit nicht ankommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.2.2002, - 3 Bf 237/00 -, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris).Die Abschleppkosten durften gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 SächsVwVG auch durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter festgesetzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).
- OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06
Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten …
Die Geltung im Zeitraum nach Ablauf der in der Anordnung bestimmten Frist, in dem die Abschleppmaßnahme durchgeführt wurde, vermag er dagegen nicht zu hindern (im Ergebnis ebenso: OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, NZV 2008, 313). - VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Das hiernach mit den Verkehrszeichen der M... Straße verkörperte Verbot des Parkens ohne Parkschein für Nichtbewohner im Zeitraum von 9:00 bis 22:00 Uhr und das hiermit einhergehende Gebot des Entfernens des Fahrzeugs ist gegenüber der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs ... auch wirksam geworden, selbst wenn es die Klägerin nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 26).Die Abschleppkosten durften schließlich auch nach § 24 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG durch Leistungsbescheid gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin festgesetzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).
- OVG Hamburg, 16.11.2011 - 5 Bf 292/10
Abschleppen vom Behindertenparkplatz; ungültiger Behindertenausweis
Das folgt auch daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Abschlepp- und Sicherstellungsanordnung nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt beurteilt, in dem sie getroffen wird (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, 3 Bf 253/04, VRS Bd. 114, 316). - VG Neustadt, 10.10.2017 - 5 K 1164/16
Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes durch einen Privaten
Das setzt wiederum voraus, dass der Pkw des Klägers im Zeitpunkt der Anordnung der Ersatzvornahme in einem rechtswirksam angeordneten Halteverbot geparkt und deshalb unverzüglich zu entfernen war (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 Bf 253/04 - juris). - VG Leipzig, 29.07.2015 - 1 K 1323/14 (1) Das im Verkehrszeichen verkörperte Haltverbot ist im Zeitpunkt des Abschleppvorgangs auch gegenüber dem Kläger wirksam geworden, obwohl er es möglicherweise nicht persönlich zur Kenntnis genommen hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 BF 253/04 -, ).