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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1993 - 2 N 11/93 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 2 N 11/93 (https://dejure.org/1993,8728)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnungsanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bewerbung um einen Studienplatz; ZVS; Kapazität; Beweislast
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 20.02.2003 - 8 MM 3953/02
Vorläufige Zulassung außerhalb festgesetzter Kapazität; Zurückverweisung im …
An das Rechtsschutzinteresse ist kein strenger Maßstab anzulegen; es ist vielmehr im Zweifel zu bejahen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 4. Februar 1993 - 2 N 11/93 - LKV 1994, 225). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 13 C 410/09
Abweichen von dem Grundsatz der vorherigen Antragstellung bei der Behörde in …
So auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Juli 1990 - NC 9 S 58/90 -, NVwZ-RR 1990, 566; a. A. OVG M.V., Beschluss vom 4. Februar 1993 2 N 11/93 -, LKV 1994, 225. - VG Hamburg, 15.06.2006 - 9 E 962/06 Zwar ist es regelmäßig Voraussetzung für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses, dass sich der Antragsteller vor Inanspruchnahme gerichtlichen (Eil-) Rechtsschutzes mit seinem Anliegen erfolglos an die zuständige Behörde gewandt hat (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 123 Rdnr. 22 m.w.N.; weiter OVG Greifswald, Beschluss vom 04. Februar 1993 - 2 N 11/93 -, LKV 1994, 225 [OVG Mecklenburg-Vorpommern 04.02.1993 - 2 N 11/93] ).
- OVG Sachsen, 27.06.2000 - 2 BS 27/00 Insbesondere hinsichtlich solcher Umstände, die in die eigene Sphäre des Antragstellers fallen, kann sich das Gericht auch zu seinen Lasten auf die von ihm eingereichten Unterlagen stützen und ist nicht gehalten, weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. auch OVG MV, Beschl. v. 4.2.1993, LKV 1994, 225 (226)).