Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.1993 - 3 L 44/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9075
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.1993 - 3 L 44/93 (https://dejure.org/1993,9075)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.12.1993 - 3 L 44/93 (https://dejure.org/1993,9075)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Dezember 1993 - 3 L 44/93 (https://dejure.org/1993,9075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens; DDR; Wohngebiet; Anwendungsbereich des § 13 Abs. 4 BauOG

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - 2 L 88/16

    Baugenehmigung für eine Werbetafel - Abgrenzung der näheren Umgebung

    Die Regelung verfolgt den Zweck, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebietes durch funktionswidrige Anlagen zu verhindern; dabei ist die Einsicht maßgebend, dass Werbeanlagen, die etwa in einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet als angemessen empfunden werden und dort deshalb nicht generell untersagt werden dürfen, in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche städtebauliche Funktion und auf die sich daraus ergebende anders geartete Eigentumssituation einen störenden Eingriff bedeuten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - BVerwG IV C 44.76 -, juris, RdNr. 16; OVG MV, Urt. v. 06.12.1993 - 3 L 44/93 -, juris, RdNr. 32).

    Nach diesem Zweck ist die Vorschrift nicht nur in durch Bebauungsplan förmlich ausgewiesenen Baugebieten, sondern auch in Gebieten anzuwenden, die nach § 34 Abs. 2 BauGB einem der benannten Gebiete entsprechen, also in den entsprechenden faktischen Baugebieten (OVG BBg, Beschl. v. 06.02.2017 - OVG 10 N 87.16 -, juris, RdNr. 5; OVG MV, Urt. v. 06.12.1993, a.a.O., RdNr. 33; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 10 RdNr. 56).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07

    Bauordnungsrecht - Hinweistafeln außerhalb im Zusammengang bebauter Ortsteile

    Da ein Bebauungsplan nicht vorliegt, ist somit Voraussetzung, dass das betroffene Grundstück in einem nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet liegt (vgl. Senat, U. v. 06.12.1993 - 3 L 44/93 - BRS 56 Nr. 132).
  • VG Arnsberg, 16.05.2008 - 12 K 2509/07

    Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit der Errichtung von Anlagen

    vgl. OVG NRW), Urteil vom 24. November 1983 - 11 A 581/82 -, Baurechtssammlung (BRS) 40 Nr. 158 und Heintz in Gädtke u.a. § 13 Rdnr. 121; für vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Dezember 1993 - 3 L 44/93 -, BRS 56 Nr. 132.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht